Inormationenen 2020

12.12.2020  Information an die Nachbarschaft der Shell Rheinland Raffinerie,

in der Vergangenheit hatten wir Sie mehrfach über den Sachstand in Bezug auf eine Leckage an einer Leitung im Werk Köln-Godorf der Rheinland Raffinerie informiert. Heute hat das zur Untersuchung des Ereignisses eingesetzte unabhängige Gutachterteam seine Ergebnisse vorgestellt. Es ist uns wichtig, dass auch Ihnen als Nachbarn der Rheinland Raffinerie diese Informationen nachfolgend zukommen:

Im Zuge der Bodenverunreinigung durch eine Leitungsleckage, die im April 2020 auf dem Werksgelände in Godorf festgestellt wurde, hat Shell das Sicherheitsmanagement der Rheinland Raffinerie von unabhängigen Experten untersuchen lassen. Heute hat Prof. Dr. Christian Jochum, langjähriger Vorsitzender der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesumweltministerium, den Abschlussbericht vorgestellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die hohe Zuverlässigkeit von Mantelrohren, in denen Produktleitungen Straßen unterqueren, nicht mehr unterstellt werden kann. Vor diesem Hintergrund macht das Gutachterteam konkrete technische und organisatorische Verbesserungsvorschläge.

Zwar seien Mantelrohre nach dem aktuellen technischen Regelwerk absolut zulässig und die Rheinland Raffinerie habe damit nahezu 60 Jahre gute Betriebserfahrung gemacht. Jedoch sei deren regelmäßige umfangreiche Prüfung nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich, ohne sie vollständig ausgraben zu müssen, erklärte Prof. Jochum „Zudem sehen wir, dass die bisherige Ultraschallprüfung von Produktleitungen in Straßendurchführungen Außenkorrosionen womöglich nicht frühzeitig genug sichtbar macht“, so der Sicherheitsexperte. Seine Schlussfolgerung für einen sicheren Betrieb zielen daher vor allem auf drei Bereiche ab:

  1. Überwachung der Integrität von Mantelrohren
  2. Verbesserte Überwachung der Produktleitungen in Straßendurchführungen auf Korrosion
  3. Verbessertes Erkennen von Leckagen

 Beste Voraussetzung, um Leckagen möglichst frühzeitig zu erkennen, bevor ein Schaden für die Umwelt entsteht, ist die komplett einsehbare oberirdische Verlegung von Rohrleitungen. Deswegen hat Shell 2014 begonnen, alle sogenannten Straßendurchführungen im Werk Godorf, die unterhalb der Straße verlaufen, zu Brückenkörpern umzubauen. Von insgesamt 145 Straßendurchführungen sind bereits 68 umgebaut. Weitere 26 der verbleibenden 77 werden zurzeit in einer Sofortmaßnahme geöffnet, um den Zustand der darin liegenden Mantelrohre zu bewerten.

 Bis zum vollständigen Abschluss dieses Programms empfehlen Prof. Jochum und sein Team eine Kombination aus flankierenden Maßnahmen: „Es muss bei den weiteren Anstrengungen von Shell darum gehen, den Umbau der Straßendurchführungen zu Brückenkörpern zu beschleunigen und parallel Prüfmethoden zu entwickeln, um die Integrität der Mantelrohre bis zum Abschluss dieser Umbaumaßnahmen sicherzustellen.“ So umfassen seine Empfehlungen zum Beispiel die verstärkte Kontrolle der Mantelrohre mit Gasspürgeräten, eine Aktualisierung des weiteren Umbauplans nach den Erkenntnissen aus den gerade erfolgenden 26 Straßenöffnungen, intensivere Kontrollen von Straßenbauarbeiten im Bereich von Leitungsdurchführungen und das Lernen auch aus geringfügigen Leitungsschäden.

 „Dieser Schaden ist nicht tolerierbar. Wir sind unserem eigenen Anspruch nicht gerecht geworden“, erklärte Dr. Marco Richrath bei der Vorstellung des Untersuchungsberichts. „Wir stehen hinter den Empfehlungen von Prof. Jochum und werden alles daransetzen, um den Umbau der noch verbleibenden Straßendurchführungen zu beschleunigen“, so der Direktor der Rheinland Raffinerie. Bei der Umsetzung aller Maßnahmen soll der Blick von außen durch unabhängige Sachverständige beibehalten werden, um immer wieder zu prüfen, ob Shell alles tue, was auch getan werden kann. Ebenso soll der Begleitkreis aus Nachbarn, Lokalpolitikern und Umweltverbänden beibehalten werden.

 Der vollständige Bericht von Prof. Jochum und seinem Gutachterteam ist unter www.shell.de/rheinlandraffinerie in der Rubrik „Umwelt und Sicherheit“ veröffentlicht.

06.12.2020  Bauarbeiten auf dem Zuküntigen Steilgelände.

 

Die Bauaktivitäten werden vorangetrieben.

03.12.2020  Zweite Tagung des externen Begleitkreises bei der Shell Rheinland Raff. in Godorf.

Zu der zweiten Sitzung des Begleitkreises am 24.11.2020, wurden die bekannten Umstände des Schadenfalles von Prof. Christian Jochum, unter dem Hinweis der Vertraulichkeit der Daten, in einer Aufarbeitung dargestellt. Bei verschiedenen Positionen wurde über den Hinweis der noch direkten Befragung von Fachfirmen, TÜV und Gutachter die Bearbeitungsdichte der Untersuchungen transparent geschildert. Bei den Ausführungen schilderte Herr Jochum die einzelnen Vorgänge bei der Überwachung und Inspektionszyklen zur Erkennung des Schadensbildes bei Rohrleitungen. Durch die Erkenntnisse ist ein Katalog von Maßnahmen erstellt worden, die mit dem Planungsstab zur Bearbeitung und zur Lösungsfindung in der ersten Dekade 1/2021 ansteht. Der Abschlussbericht des Gutachterstabes wird Mitte Dezember bei der offiziellen Vorstellung mit den Ansässigen Medien veröffentlicht. Zur direkten Diskussion durch Fragen der anwesenden Nachbarschaft, der Lokalpolitik und den Umweltverbänden zu dem Vortrag  war der leitende Gutachter Prof. Christian Jochum zuständig.

Überschattet wurde die Ausführung des BUND Mitgliedes durch eine gezielte permanente Nachfrage zum erkennen und Abarbeitung des Schadensbildes. Im Vorfeld war ein Bericht des WDR vom 15.11.2020 bei „Westpol“, unter Mithilfe des Herrn vom BUND, über die Leckagen bei Shell gesendet worden. Der Bericht sollte Angstzustände bei der ansässigen Bevölkerung suggerieren. Der Herr vom BUND hatte Kopien von Firmeninternen Bilder, Rohrleitungsisometrie und Inspektionsberichte, die in dem WDR Beitrag zu sehen waren bei sich, und wollte diese Prof. Jochum zeigen. Zudem hat sich der Herr vom BUND (Beruflich von 1973-2006 Chemotechniker im Laboratorium der Kölner Wasserwerke, Kontrolle der Trinkwasseraufbereitung) vorbehalten über das Gutachten des unabhängigen Sicherheitsexperten für Anlagensicherheit, Prof. Dr. Christian Jochum, der lange Zeit Vorsitzender der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesumwelt-ministerium war, für die Medien zu beurteilen. Der alters Starrsinn beim Vergleich Äpfel mit Birnen lässt hier Grüßen. Am 25.11.2020 wurden vom WDR die im Vorfeld schon geplanten Aufnahmen des Raffinerie Gelände mit dem besagten Herrn vom BUND gemacht. In diesem Teil wurde auch die Darstellung des externen Begleitkreises mit allen Fassetten offengelegt. Zu den Sitzungen des Begleitkreises wurden die bekannten Umstände des Schadenfalles von Prof. Christian Jochum, unter dem Hinweis der Vertraulichkeit der Daten, in der Aufarbeitung dargestellt. Also ist durch die geschilderte Arbeit des Begleitkreises ein Vertrauensbruch entstanden. Dieser Bericht wurde am 2.12.2020 in der "WDR Lokalzeit aus Köln" gesendet.

 

29.10.2020  Neues zur Rheinspange 553:                                Im Frühiahr 2021 soll der Trassenverlauf der Rheinspange 553 feststehen. Das sehen die Pläne des Landesbetriebs Straßen NRW vor, der im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die vierspurige Verbindungsautobahn zwischen der linksrheinischen A 555 und der rechtsrheinischen A 59 plant.

Ausgewählt werden soll die sogenannte Vorzugsvariante einer Rheinquerung aus neun Verbindungen. Sie hatten bei einer Analyse der bisher 17 Varianten am besten abgeschnitten. Alle Varianten mit Steckbriefen will der Landesbetrieb auf der Projektwebseite www.rheinspange.nrw.de ausführlich vorstellen. Bürger können online Fragen stellen. Parameter der Bewertung waren laut den Planern die verkehrliche Wirkung, die Wirtschaftlichkeit und Auswirkung auf die Umwelt. Am besten habe die Variante N6aB, Rang 7, abgeschnitten, die etwa an der Anschlussstelle Wesseling der A 555 beginnt, dann den Rhein mit einer Brücke überquert und zwischen Ranzel und Uckendorf parallel zur Umgehungs-straße bei den Spicher Seen auf die A 59 treffen würde. Am schlechtesten schnitt die nördliche Variante V4B, Rang 15, mit einer Brücke über den Rhein bei Godorf ab, die sich zwischen Langel und Lülsdorf bis nach Troisdorf-Spich schlängeln würde. Für einen Tunnel unter dem Rhein, sei nicht genügend Raum vorhanden, sagte Projektleiter Rüdiger Däumer. Obwohl die Variantenanalyse eine Rangliste ergeben habe, sei damit keine Vorentscheidung getroffen.

Am Montag hatte Straßen NRW die Varianten als erstem Gremium dem Dialogforum vorgestellt, in dem neben den Kommunen auch Vertreter der Kammern und Umweltverbände sitzen. Jetzt sind die Bürger am Zug. Bis 6. November sollen sie Fragen zu den neun Varianten stellen können. Straßen NRW versprach am Dienstag zeitnahe Antworten. Danach bleiben alle Inhalte dauerhaft auf der Projektwebseite verfügbar.

 

29.10.2020   Rheinspange 553:Strassen NRW

Auf den Seiten unserer Online-Infomesse erfahren Sie alles zum aktuellen Stand der Planung. Im Mittelpunkt steht dabei die Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Varianten. Diese können Sie über unser interaktives Kartenmodul im Detail einsehen. Auch über den Ablauf und die Methodik des Auswahlprozesses sowie über die weiteren Planungsschritte möchten wir Sie ausführlich informieren. In anschaulichen Videos und Erklärungen bringen wir Ihnen die komplexen Inhalte näher. Darüber hinaus beantworten wir gerne Ihre individuellen Fragen zu den einzelnen Varianten und zum Auswahlprozess. Nutzen Sie das Informationsangebot und treten Sie mit uns in den Austausch – bequem von zu Hause aus! Köln (straßen.nrw).

 

Beispiel der Variante V4B Godorf - Langel

 

Wirtschaftlichkeit:  Grobkostenschätzung ca. 560 Mio. Euro

Auf die Grobkostenschätzung von 560 Mio. € entfallen 422 Mio. € auf die ca. 3,1 km lange Brücke zwischen dem AK Godorf und dem östlichen Ende des Retentionsbeckens. Der Bau der Rheinquerung ist gerade durch die Zwangspunkte im Bereich der Kerkrader Straße (Anschluss der Gewerbebetriebe) und des Godorfer Hafens ein maßgebendes Kriterium, ebenso wie der komplexe Umbau der Anschlussstelle Godorf zum Autobahnkreuz Godorf einschl. der damit verbundenen Verkehrsführungen während der Bauzeit.

Eingriffe in Wohnnutzung

       * Keine direkten Eingriffe.

Eingriffe in die Gewerbe- und Industrienutzung

  • Dauerhafte Eingriffe in das Werksgelände LyondellBasell 
  • Bauzeitlicher Eingriff in den Betriebsablauf LyondellBasell 
  • Dauerhafte Eingriffe in das Hafengelände 
  • Bauzeitlicher Eingriff in den Betriebsablauf des Godorfer Hafens

Größere Eingriffe in Versorgungsleitungen

  • Kerkrader Str.: Fernrohrleitungen 
  • Autobahnknoten an der A59 (O3): Nato-Pipeline und zwei Gasfernleitungen

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Verkehrliche Wirkung:  Voraussichtliche Bauzeit ca. 10 Jahre

VERKEHRLICHE WIRKUNG WÄHREND DER BAUPHASE​

  • Anbindung an die A555 (W1):
    Der Umbau der Anschlussstelle W1 zu einem Autobahnkreuz erfordert eine komplexe Baustellenverkehrsführung mit erheblichen, über ca. 10 Jahre dauernden Behinderungen. Davon ist insbesondere der Verkehr zwischen der L150 (Kerkrader Straße) und der A555 betroffen. 
  • Rheinbrücke > Das Baufeld befindet sich im Godorfer Hafen, dadurch kommt es zu Beeinträchtigung des Hafenbetriebs. 
    Das Baufeld befindet sich auf der Kerkrader Straße, dadurch kommt es zu Beeinträchtigung der Zufahrt LyondellBasell. 
  • Anbindung an die A59 (O3): 
    Keine Autobahnbrücken im Zuge der A59, daher geringe Beeinträchtigung. 

VERKEHRLICHE WIRKUNG NACH INBETRIEBNAHME

  • Hoher Nutzen gegenüber anderen Varianten durch Veränderung der Reisezeitkosten (Niedrigere Reisezeitkosten = Die Verkehrsteilnehmer kommen schneller ans Ziel und sparen damit Zeit und Geld) 
  • Hoher Nutzen gegenüber anderen Varianten durch Veränderung der Betriebskosten (Niedrigere Betriebskosten = Die Fahrten werden kürzer bzw. weniger durch Staus beeinträchtigt und dadurch kostengünstiger) 
  • Hoher Nutzen gegenüber anderen Varianten durch Veränderung der Zuverlässigkeit (Höhere Zuverlässigkeit = Die Häufigkeit von Staus wird im ganzen Autobahnnetz kleiner, was Zeit und Geld spart

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Umwelt:  Länge der Trasse 10,2 Km

Trassierung

  • Von einem neuen Autobahnknoten A555 bei Godorf (W1) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3). 

Umwelt­verträglichkeit

  • Verlärmung /Verschattung der unmittelbar an die Brücke angrenzenden Wohnbebauung Godorf
  • Zusätzlicher Verkehrslärm sowie Schattenwurf für die unmittelbar an die Rheinbrücke angrenzende Wohnbebauung in Godorf 
  • Zusätzliche Lärmbelastung der Ortsränder von Godorf, Langel, Lülsdorf, Ranzel, Uckendorf und der Wohnbebauung am Weilerhofer See
  • Querung des Langeler Rheinbogen als sehr bedeutendem Erholungsraum 
  • Stärkere Beeinträchtigung von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen 
  • Eingriffe in das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Teilfläche bei Langel) und in das Naturschutzgebiet „Lülsdorfer Weiden“ am rechten Rheinufer 
  • Querung Wasserschutzzone II (Wasserschutzgebiet Zündorf) auf ca. 980 Meter Länge 
  • Eingriff in Retentionsraum Langel 
  • Eingriff in mittleren Teil der Spicher Seen 

06.10.2020  Tagung des externen Begleitkreises bei der Shell Rheinland Raff. in Godorf.

Seit April 2020 saniert Shell auf dem Werksgelände in Godorf eine Bodenverunreinigung durch Gasöl. Im September hat der unabhängige Sicherheitsexperte Prof. Christian Jochum seine Arbeit aufgenommen, um Shell bei der Schadensaufarbeitung zu unterstützen. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen, die voraussichtlich noch zwei Monate dauern werden, werden anschließend veröffentlicht. In seine Arbeit wird Prof. Jochum einen externen Begleitkreis aus Nachbarschaft, Lokalpolitik und Umweltverbänden einbeziehen - dies wurde bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 23. September angekündigt. Die Mitglieder des Begleitkreises sollen in kürzeren Abständen über neue Erkenntnisse beraten, ggf. weitere Fragestellungen für die Untersuchungen formulieren und quasi als "Co-Gutachter" mitwirken.

 

Zu der ersten Sitzung des Begleitkreises wurden die bekannten Umstände des Schadenfalles von Prof. Christian Jochum, unter dem Hinweis der Vertraulichkeit der Daten, in einer Aufarbeitung dargestellt. Bei verschiedenen Positionen wurde über den Hinweis der noch direkten Befragung von Fachfirmen, TÜV und Gutachter die Bearbeitungsdichte der Untersuchungen transparent geschildert. Zur direkten Diskussion entfachte sich ein Fragen und Anregungsmodus der anwesenden Nachbarschaft, (IG Goding, IG Hahnwald und für Sürth) der Lokalpolitik und dem Umweltverband zu dem Vortrag. Was auch als Input gewollt war. Der nächste Termin wird vor Abschluss der Arbeit von Prof. Jochum bekanntgegeben.

03.10.2020 Die Rheinland Raffinerie informiert ihre Nachbarn.

Der Neubau unseres Kraftwerks im Werk Nord (Köln-Godorf) der Rheinland Raffinerie schreitet planmäßig voran. Die Errichtung der drei neuen Gaskessel ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass wir nach und nach mit deren Einbindung in das Raffineriesystem beginnen können. Die ersten Arbeiten hierzu finden vom 5. bis zum 11. Oktober statt. In diesem Zeitraum kann es zu Fackeltätigkeit kommen. Die zuständigen Behörden sind informiert.

Mit dem neuen Kraftwerk leistet die Rheinland Raffinerie einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von CO2- und Lärmemissionen am Standort. Informationen über den Kraftwerksneubau finden Sie auch auf der Internetseite der Rheinland Raffinerie: www.shell.de/ueber-uns/projects-and-sites/shell-rheinland-refinery/kraftwerk-neubau.html

23.09.2020  Shell Rheinland Raffinerie Godorf: "Größtmögliche Transparenz schaffen, Sorgen ernst nehmen, Antworten geben und verlorenes Vertrauen zurückerarbeiten" - das möchte Dr. Marco Richrath mit der Bürgerinformationsveranstaltung, zu der Shell am Mittwoch, 23. September 2020, ins Godorfer Werk eingeladen hatte. "Wir wollen im direkten Austausch erklären, wie es zu dem Leck an der Leitung und der Grundwasserverunreinigung kommen konnte, wie wir den Schaden sanieren und welche Schritte wir darüber hinaus gehen, um unsere Prozesse zu verbessern.

 

„Es ist bedauerlich, dass wir heute Abend hier sein müssen“, stellte Shell-Raffineriedirektor Marco Richrath zu Beginn der Bürgerversammlung am Mittwochabend fest. Zusammen mit einem Bodengutachter und einem Sicherheitsexperten informierte er über die im April entstandene Boden- und Grundwasserverunreinigung durch leichtes Gasöl (LGO), einem Vorprodukt von Kraftstoffen. Aus einer Leitung, die bei Straßenbauarbeiten innerhalb des Werksgeländes beschädigt wurde, waren über ein nur 1,5 Millimeter großes Loch rund 300 Tonnen LGO in den Boden gelangt.

„Es könnten auch 30 Prozent mehr oder weniger sein“, erfuhren die Anwohner vom Geologen Michael Schubert, der die Auswirkungen des Lecks und den Ablauf der Folgenbeseitigung erklärte.  Seit Feststellung senkt Shell den Grundwasserspiegel innerhalb der inzwischen definierten Grenzen der Verunreinigung mithilfe dreier Tiefenbrunnen ab. Dabei entsteht ein Absenktrichter, in dem sich das auf dem Grundwasser schwimmende LGO sammelt und abgepumpt werden kann. Die Vorstellung, dass sich ein unterirdischer Ölsee angesammelt habe, sei zwar weit verbreitet, aber falsch, so der Geschäftsführer des Umweltberatungsunternehmens RSK Alenco. Die gute Nachricht sei, dass sich die Verunreinigung auf das Raffineriegelände beschränke und nicht mit dem Grundwasser in Bewegung sei. Nach wie vor sei unklar, wie lange das Leck unentdeckt geblieben war. Der Fortschritt der Sanierungsarbeiten ist bereits jetzt im Internet veröffentlicht. Außerdem hat ein externes Sachverständigenteam um den Sicherheitsexperten Prof. Dr. Christian Jochum die Arbeit aufgenommen, dass die Raffinerie in der Aufarbeitung der Leckage unterstützt. In seine Arbeit wird Prof. Jochum einen externen Begleitkreis aus Nachbarschaft, Lokalpolitik und Umweltverbänden einbeziehen. Die Mitglieder des Begleitkreises sollen in kürzeren Abständen über neue Erkenntnisse beraten, ggf. weitere Fragestellungen für die Untersuchungen formulieren und quasi als „Co-Gutachter“ mitwirken. Die Vorträge von Richrath, Schubert und Sicherheitsberater Christian Jochum vermittelten in ihrer detailreichen Darstellung zwar große Offenheit, konnten von den Zuhörern hinterfragt werden. Mit Karten, Diagrammen und Schautafeln wurde demonstriert, welch immenser Aufwand getrieben wird, um aus dem Ölunfall zu lernen.<< Neues Textfeld >>

26.08.2020  Die Stadt Köln kauft die Sürther Aue von der HGK.

Vor einem Jahr hat der Stadtrat das endgültige Aus für die Hafenerweiterung in Godorf beschlossen - jetzt kauft die Stadt die dafür vorgesehenen Flächen in der Sürther Aue, um das 312.500 Quadratmeter große Areal dauerhaft als Naturschutzgebiet zu sichern.  An den Eigentümer, der- Stadt- Werke-Tochter Häfen und Güter-Verkehr Köln AG (HGK),soll ein Kaufpreis von 12 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. In Summe 3,75 Millionen Euro.

Das Naturschutzgebiet Sürther Aue soll erhalten und weiterentwickelt werden und dabei auch als Ausgleichsfläche für Eingriffe in die Natur durch Bauprojekte an anderer Stelle dienen. Für die Kaufpreis-Bemessung hat die Stadt die Kategorie ,,Ausgleichsflächen" angesetzt. Der Liegenschaftsausschuss empfahl mehrheitlich den Ankauf des Areals. Der Stadtrat soll am 10. September grünes Licht geben. Die Stadt hatte der HGK zuvor bereits 9,4 Millionen Euro verlorene Planungskosten erstattet.

19.08.2020  Die Bezirksregierung Köln hat die Zulassung nach § 8a BImSchG für die Firma Theo Steil GmbH,vom 19.08.2020, mit einzelnen vorbereitenden Maßnahmen am Standort Mühlenhof im Godorfer Hafen bereits vor der endgültigen Entscheidung über den Genehmigungsantrag beginnen zu dürfen, wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben.

Die sofortige Vollziehung der Zulassung wurde gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO angeordnet.

Genehmingung zu vorbereitenden Maßnahmeim im Godorfer Hafen als .Pdf Datei.

Die einzelnen vorbereitenden Maßnahmen:

1.            der Errichtung der primären Ausgleichsmaßnahme für Zauneidechsen,

2.            der Errichtung des Bauzauns und des Herpetofauna-Zauns,

3.            der Entfernung der Erdwälle,

4.            der allgemeinen Baustelleneinrichtung,

5.            der Durchführung von Bodenaustauschmaßnahmen

6.            sowie der Gründung von Medienleitungen

14.08.2020 Nach der Sperrung der Piestraße für KFZ von der Godorfer Hauptstraße, hat die Stadt die Beschilderung geändert. Laut des umgesetzten Bebauungsplanes ist die Pierstraße im westlichen Bereich als Fuß- und Radweg ausgewiesen. Ein Verbot für Krad- und PKW mit dem Hinweis "Anlieger frei" ist nun aufgestellt.

05.08.2020   Nach der Sperrung der Piestraße für KFZ von der Godorfer Hauptstraße wie vom 28.06.2020 berichteten, kontrollierte die Polizei die verbotswidrigen einfahrenden Fahrzeuge. Laut des umgesetzten Bebauungsplanes ist die Pierstraße im westlichen Bereich als Fuß- und Radweg ausgewiesen.

Die Vorbereitungen laufen. Eine Auspflockung des Geländes ist schon sichtbat neben der Strasse erfolgt. Warten auf die Genehmigung.

04.08.2020 Die Firma Theo Steil hatte im vorletzten Jahr eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Verwertung von Metallschrott und gefährlichen Abfällen sowie einer eigenen Kläranlage im Godorfer Hafen bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die Abschlussprüfungen sind noch nicht fertig.

Die Firma Theo Steil GmbH als Mieter im Godorfer Hafen, hat wohl schon die Genehmigung.??  Vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt die Absteckung der Bauvorhaben in der Örtlichkeit durch Auspflocken der geplanten Gebäude-ecken, Bauwerkspunkte oder Achspunkte. Für die Höhen-festlegung erfolgt die Angabe von Höhenbezugspunkten. Und die Erstellung eines Absteckprotokolls. Das Bauvor-haben kann beginnen, so glaubt man.

Zur Frage der Nutzung von Privaten Brunnen in Godorf.

Die Private Grundwasserförderung und Nutzung durch Brunnen ist in Godorf ohne Einschränkungen weiter erlaubt.!!

 

Durch Verschiedene Vorfälle auf Industriegebieten, die zur Grundwasserbelastung geführt haben und die Bevölkerung in Godorf verunsichert hat, gibt es zu den einzelnen Bereichen direkte Antworten. 

Zum Beispiel, am 18.05.2020 bei der Shell-Rheinlandraffinerie in Godorf die Bekanntmachung einer Leckage mit Öleintritt ins Grundwasser. Die Sanierung des Schadens erfolgt mittels Tiefbrunnen auf dem eigenen Werksgelände. So dass das Öl die Werksgrenzen über das Grundwasser nicht verlassen kann. Eine Gefährdung des Trinkwassers ist nicht gegeben.

 

Am 10.11.2015 gab es Informationen zum Rohbenzinaustritt bei der LyondellBasell über den aktuellen Stand des im April entdeckten Rohbenzinaustritts auf dem Gelände der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), bei dem auch stellenweise das Grundwasser entlang des „Wendehammers Godorfer Hauptstraße bis zur Kreuzung Meschenicher Straße als nördliche Begrenzung“ mit Rohbenzin kontaminiert wurde. Die aktive Grundwassersanierung ist seit Anfang 2019 nicht mehr erforderlich. Eine Gefährdung des Trinkwassers ist nicht mehr gegeben.

 

[[In der Bundesrepublik Deutschland, ohne der ehemaligen DDR, wurden Schaumlöschmittel ab den 70‘er Jahren bei vielen Großbränden und Löschübungen mit Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) Bestandteilen eingesetzt. Brandlöschungen, Brandübungsplätze, Feuerwachen und Feuerwehrschulen, Brandschutzeinrichtungen (Industrie), PFC-weiterverarbeitende und einsetzende Industrie/Gewerbe, Halbleiterindustrie, Fotoindustrie, Papierindustrie, Chemische Industrie, Altablagerungen und Deponien, Militärische Anlagen und Flughäfen, Großflächige Materialablagerungen und Depositionen durch Niederschläge. Wie großflächige Aufbringungen evtl. PFC-haltiger Klärschlämme, oder anderer Materialien z.B. Bioabfallgemisch, die zu Abschwemmungen und Einträgen in Oberflächengewässer und Grundwässer, zur Verbreitung von emittierten PFC mit dem Niederschlag sowie zu Emissionen aus Kläranlagen führen können. (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen).]]

 

Die Stadt Köln hat nun dazu eine Untersagung der Grundwasserförderung und Nutzung in Teilbereichen von Köln-Immendorf, Rondorf und Hahnwald sowie der Nutzung von Wasser aus den Oberflächengewässern der Stadtteile Immendorf, Rondorf und Hahnwald zu Bewässerungszwecken erlässt die Stadt Köln als Untere Umweltschutzbehörde folgende 

"Allgemeinverfügung".   Die erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers wird vom 01.05.2020 bis 30.06.2035 in dem genannten Bereich untersagt.

Dazu gehöhren auch die rechtsrheinischenTeilbereiche von Köln-Poll, Köln-Westhoven und Köln-Gremberghoven. Und  Jeweils Teilbereiche der Stadtteile Porz, Eil, Urbach, Elsdorf, Grengel, (Wahn und Wahnheide) zu Bewässerungszwecken. Förderung, Nutzung und Aufbringen von Grundwasser auf den Boden ist unabhängig von Menge und Nutzungsart nicht zulässig. Anlass der Verfügung im Zuge der Durchführung von stadtweiten Grundwasseruntersuchungen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Kölner gaben sich Auffälligkeiten für per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Kölner Süden. Die Grundwasserbelastungen erstrecken sich in Grundwasserfließrichtung bis zu den Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerks Hochkirchen. Auch die Oberflächengewässer in den Stadtteilen Immendorf und Rondorf sind von der Verunreinigung betroffen.

Anschließende Untersuchungen bestätigten die Vermutung, dass die Schadstoffbelastung des Grundwassers einen Ursprung in einem Industriestandort und dortigen Löschübungen hat.

 

Ende 2006 wurden auf europäischer Ebene erste Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes bestimmter PFC-Einzelstoffe auf der Grundlage einer Risikobewertung getroffen. Mit der Richtlinie 2006/122/EG vom 12. Dezember 2006 wurde auf die Gefahren durch die Verwendung der Stoffe Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroktansäure (PFOA) und deren Verbindungen aufmerksam gemacht und die Verwendung von PFOS eingeschränkt.

Das Umweltbundesamt hat nach Anhörung der Trinkwasserkommission eine Empfehlung zur Bewertung von Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Trinkwasser veröffentlicht. Es wurden Höchstwerte als Trinkwasserleitwerte und gesundheitliche Orientierungswerte festgelegt.                  Als langfristiges Mindestqualitätsziel dient unter dem Aspekt des vorsorgeorientierten Trinkwasserschutzes ein allgemeiner Vorsorgewert (VW) von 0,1 μg/l für die Summe aller PFC.

Nach dieser Empfehlung zur Bewertung von Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Trinkwasser. Und die Gesundheitliche Trinkwasserhöchstwerte unterschiedlicher Kategorien für PFC gemäß Umweltbundesamt (Stand 09/2016) um den 80 zigfachen Wert gesenkt.

Die Absenkung des Grenzwertes hat für die Trinkwassergewinnung in den betroffenen Gebieten in Deutschland zur Folge, das "Millionen Kubikmeter Grundwasser" über Jahrzehnte mit einem Mehraufwand durch Aktivkohlefilter zu behandeln sind. Zu diesem Thema hätte man doch diese Aussage, "Das ist ungeheuerlich. Ein solches Ausmaß ist erschreckend. Der Ablauf macht mich fassungslos" von sogenannten ehemaligen Unterwasser-Experten erwartet.

28.06.2020  Die Sanierung des vom 18.05.2020 im Nachbarschftsnetzwerk gemeldeten Produktaustritts auf dem Godorfer Shell Raffineriegelände schreitet voran.

 

"Am 18.05.2020, hatte die Shell Rheinland Raffinerie in der WDR Lokalzeit Köln die Medien über einen Produktaustritt und die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen auf dem Werkgelände in Köln-Godorf informiert."  Laut Aussagen, in der WDR Lokalzeit Köln, von RD Herrn Marco Richrath, beträgt die vorerst bekannte Grösse der Phase auf dem Grundwasser rund 120 mal 40 Meter.

Im Mai hatten wir über einen Leitungsschaden im Godorfer Werk der Rheinland Raffinerie und den Austritt von leichtem Gasöl ins Erdreich informiert. Die Sanierungsarbeiten schreiten voran, die Bezirksregierung hat nun über das weitere Konzept verfügt, und es wurde auf Grundlage der gutachterlichen Untersuchungen eine Austrittsmenge berechnet.

Die ursächliche Produktleitung verläuft größtenteils oberirdisch und nur im Bereich der Schadensstelle unterirdisch zur Unterquerung einer Werksstraße. Nach den Untersuchungen ist davon auszugehen, dass das Mantelrohr, welches die Produktleitung umgibt, bei unsachgemäßen Straßenbauarbeiten beschädigt wurde. Das hat zur Korrosion an der Produktleitung und im Ergebnis zu einer 1,5 Millimeter großen Leckagestelle geführt.

Über 11 bestehende und neu errichtete Grundwassermessstellen sowie weitere 20 Bodenbohrungen wurde das verunreinigte Gebiet eingegrenzt. Es ist nach wie vor klar auf das Raffineriegelände beschränkt. Anhand der Fläche und der Bodenbeschaffenheit, der Größe der Leckagestelle und  des anzunehmenden Korrosionsverlaufs sowie des letzten Prüfzeitpunkts der Leitung wurde in Übereinstimmung mit den Gutachtern eine entwichene Produktmenge von etwa 300 Tonnen (+/- 30 Prozent) berechnet. "Im schlimmsten Fall können es 390 Tonnen sein, es können aber genausogut 210 Tonnen sein". Das entspricht rechnerich etwa 245.000 bis 450.000 Liter, so die Aussage der Firmensprecher vom 22.07.2020".

Die Bezirksregierung Köln, die laufend über die Untersuchungen und Arbeiten informiert wird, hat nun über die weiteren Sanierungsmaßnahmen verfügt: Es werden zwei weitere Sanierungsbrunnen errichtet. Grundwasserförderung und Ölrückgewinnung werden über diese zwei neuen sowie die zwei bereits betriebenen Brunnen fortgesetzt. Das sich sammelnde Ölprodukt wird abgeschieden und entsorgt, das geförderte Wasser auf Schadstoffe analysiert. Die Grundwassermessstellen im Bereich der verunreinigten Fläche werden im Zwei-Wochen-Rhythmus auf Schadstoffe untersucht.

Die Leitung der Shell wird über den weiteren Fortgang der Sanierungsmaßnahmen informieren.“

17.07.2020 PROJEKTE der Shell Raffinerie Nord.

© Der Kraftwerksneubau im Werk Köln-Godorf schreitet planmäßig voran. Für alle Kessel stehen inzwischen die Kesselgerüste. Bei Kessel 9 (links) sind bereits die Rückenwand sowie beide Seitenwände montiert,

bei Kessel 10 (Mitte) sind diese gerade im Bau. Und
bei Kessel 11 (rechts) stehen diese Arbeiten bevor.
Der Betonguss für alle Treppentürme ist abgeschlossen.
Als nächstes stehen Schweiß- und Fundamentarbeiten
an, um anschließend mit der Montage von Teilen der Rohrbrücken zu beginnen.Die Inbetriebnahme des Kraftwerks ist nach wie vor für das Jahr 2021 geplant. Mit dem neuen Kraftwerk lassen sich Energie und Dampf für die Raffinerie künftig wesentlich effizienter und umweltverträglicher erzeugen – gegenüber der bisherigen Anlage werden  30 Prozent weniger Stickoxide und 80 Prozent weniger Schwefeloxide ausstoßen und die CO2- Emissionen um rund 100.000 Tonnen pro Jahr senken. Und dank kompletter Einhausung der Kessel wird das Kraftwerk auch deutlich leiser.

Seit 01.07.2020 wurde die im Godorfer Kiosk ansässige Postfiliale 558 mit Postbank, die Postbank ersatzlos geschlossen.

28.06.2020  Die Stadt Köln sperrt die Piestraße für KFZ und LKW durch 4 Poller in zwei Bereiche. Seit kurzem ist die Pierstraße in Godorf abgepollert!  Wer hat die Sperrung der Straße veranlasst? Warum? Wer profitiert davon? Eine politische Beschlusslage liegt hier nicht vor.  Frau Monika Roß-Belkner, MdR der Stadt Köln, wurde wegen dieser Sache angeschrieben. Eine Antwort gab es von Stadt Köln dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. Hierzu kam die Mitteilung, dass mit der neuen verkehrs-regelnden Anordnung in der Pierstraße die Vorgaben des geltenden Bebauungsplanes umgesetzt wurden. Dieser weist die Pierstraße im westlichen Bereich als Fuß- und Radweg aus. Um der rechtsverbindlichen Vorgabe nachzukommen, wurde die neue Beschilderung zum Rad- und Gehweg für den westlichen Teil (im Einmündungsbereich der Godorfer Hauptstrasse) angeordnet. Im östlichen Teil der Pierstraße wird das Befahren durch Kfz und Lkw weiterhin erlaubt sein. Hierzu wurde die Einbahnstraße in diesem Abschnitt aufgehoben. Um eine Durchfahrt von Kfz und Lkw zwischen den beiden Abschnitten der Pierstraße zu verhindern, wurden im Übergangs-bereich Poller aufgestellt.

Zudem wurde zur Verdeutlichung der neuen verkehrsrechtlichen Situation ein Piktogramm "Gemeinsamer Geh und Radweg" (Verkehrszeichen 240 der Straßenverkehrsordnung) als Fahrbahnmarkierung im Einmündungsbereich der Godorfer Hauptstraße angeordnet. Diese Markierung ist noch nicht angebracht. Für weitere Fragen hierzu steht die Stadt gerne zu Verfügung. Insbesondere dann, wenn es nach der neuen verkehrsrechtlichen Anordnung zu Problemen von Anwohnern kommt, die der bisherigen tatsächlichen Nutzung widersprechen. Sollte letzteres der Fall sein, schlage ich ein persönliches Gespräch vor Ort mit einem meiner Mitarbeiter vor. So die Antwort der Stadt Köln. Die Anwohner dürfen diesen westlichen Teil der Pierstrasse in der Anbindung zu der Godorfer Hauptstrasse nach der neuen jetzigen Auslegung mit dem Kfz nicht befahren!

Die Goding wird hier im Gespräch mit den Anwohnern nach Lösungsvorschlägen suchen.  

Der von der Stadt Köln erstellte Bebauungsplan 68350/02 ist seit dem 12.08.1985 Rechtsverbindlich. Unter dem Arbeitstitel: Godorfer Hauptstr. Bunsenstr. Rheinuferbahn u.s.w. in Köln-Godorf Ist die Industriestraße: (Pierstraße) in dem genannten Bereich als Fuß und Radweg aber zur Trennung ohne Poller ausgewiesen.

18.05.2020: Die Shell Rheinland Raffinerie informiert die Medien über einen Produktaustritt und die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen auf dem Werkgelände in Köln-Godorf.

Es ist uns wichtig, dass auch unsere Nachbarn die nachfolgenden Informationen von uns direkt erhalten.

„Anfang April 2020 wurde in einer Grundwassermessstelle im Godorfer Raffinerieteil eine auf dem Grundwasser schwimmende sogenannte Phase eines Ölprodukts festgestellt. Die Bezirksregierung Köln wurde als Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert, zwei externe Gutachter wurden eingeschaltet. Die Kontrolle weiterer Messstellen und zusätzliche Bodenproben zeigen, dass der verunreinigte Bereich klar auf das Werksgelände beschränkt ist. Die Sanierungsarbeiten haben begonnen. Die Untersuchungen zur ausgetretenen Produktmenge werden noch Zeit in Anspruch nehmen.

Nach bisherigen Erkenntnissen sind ein durch Korrosion entstandenes etwa ein Millimeter großes Loch in einer Produktleitung und ein Defekt des umgebenden Mantelrohrs die Ursache. Die Leitung verläuft größtenteils oberirdisch und nur im Bereich der Schadensstelle unterirdisch zur Unterquerung einer Werksstraße. Die Schadensstelle wurde freigelegt, Leitung und Rohr wurden demontiert.

Im Rahmen der laufenden Sanierungsarbeiten wird der Grundwasserspiegel innerhalb der Schadensfläche an zwei Stellen mit Pumpen abgesenkt. In dem dadurch erzeugten Absenktrichter sammelt sich das auf dem Grundwasser schwimmende Ölprodukt und kann separat abgepumpt und entsorgt werden. Gleichzeitig verhindert die Grundwasserabsenkung eine Ausbreitung der Ölphase. Zudem wurde die Beprobungsdichte der umliegenden Messstellen deutlich erhöht.

(( Laut Aussagen, in der WDR Lokalzeit Köln, von RD Herrn Marco Richrath, beträgt die vorrerst bekannte Grösse der Öllinse auf dem Grundwasser rund 120 mal 40 Meter.))

Die Bezirksregierung wird laufend über die Arbeiten informiert.

Bei dem ausgetretenen Produkt handelt es sich um leichtes Gasöl (LGO). Das ist eine bei der Verarbeitung von Rohöl anfallende Komponente, die für die Herstellung von Diesel oder leichtem Heizöl verwendet wird.

Die Leitung der Shell Rheinland Raffinerie bedauert den Produktaustritt und wird über den weiteren Fortgang der Sanierungsmaßnahmen informieren.“

© Constantin von Hoensbroech Communications Advisor

Die Shell Rheinland Raffinerie informiert über einen Produktaustritt und die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen auf dem Werkgelände in Köln-Godorf. 

„Anfang April 2020 wurde in einer Grundwassermessstelle im Godorfer Raffinerieteil eine auf dem Grundwasser schwimmende sogenannte Phase eines Ölprodukts festgestellt. Die Bezirksregierung Köln wurde als Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert, zwei externe Gutachter wurden eingeschaltet. Die Kontrolle weiterer Messstellen und zusätzliche Bodenproben zeigen, dass der verunreinigte Bereich klar auf das Werksgelände beschränkt ist. Die Sanierungsarbeiten haben begonnen. Die Untersuchungen zur ausgetretenen Produktmenge werden noch Zeit in Anspruch nehmen.

Nach bisherigen Erkenntnissen sind ein durch Korrosion entstandenes etwa ein Millimeter großes Loch in einer Produktleitung und ein Defekt des umgebenden Mantelrohrs die Ursache. Die Leitung verläuft größtenteils oberirdisch und nur im Bereich der Schadensstelle unterirdisch zur Unterquerung einer Werksstraße. Die Schadensstelle wurde freigelegt, Leitung und Rohr wurden demontiert.

Im Rahmen der laufenden Sanierungsarbeiten wird der Grundwasserspiegel innerhalb der Schadensfläche an zwei Stellen mit Pumpen abgesenkt. In dem dadurch erzeugten Absenktrichter sammelt sich das auf dem Grundwasser schwimmende Ölprodukt und kann separat abgepumpt und entsorgt werden. Gleichzeitig verhindert die Grundwasserabsenkung eine Ausbreitung der Ölphase. Zudem wurde die Beprobungsdichte der umliegenden Messstellen deutlich erhöht.

Bei dem ausgetretenen Produkt handelt es sich um leichtes Gasöl (LGO).

Die Leitung der Shell Rheinland Raffinerie wird über den weiteren Fortgang der Sanierungsmaßnahmen informieren.“ 18.05.2020

12.05.2020  Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

für die Firma Theo Steil GmbH.

 

Der Erörterungstermin wird bestimmt auf den 3. Juni 2020 und beginnt um 10:00 Uhr. Er findet im Rheinforum Wesseling, Kölner Straße 42 in 50389 Wesseling statt.

 

Bekanntgabe der Aufhebung des Erörterungstermins.

 

Der Bekanntmachungstext von der Bezirksregierung Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Firma Theo Steil GmbH, hat bei uns als zuständiger Behörde auf der Grundlage des § 4 i.V.m.§10 des Bundes Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und zum Betrieb der oben genannten Anlage am Standort Sürther Leinpfad im Godorfer Hafen in Köln beantragt. Die Einwendungen, die im Rahmen der Beteiligung Dritter gegen das Vorhaben erhoben wurden, sind rechtzeitig eingegangen.

Wie Sie wissen, sollten die Einwendungen auch Gegenstand des auf den 03.Juni 2020 anberaumten Erörterungstermins sein. Hiermit muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass aufgrund der aktuellen Lage der epidemischen Verbreitung des neuartigen Corona-Virus der Erörterungstermin nicht stattfinden wird. Vor diesem Hintergrund weist die Bezirksregierung jedoch darauf hin, dass die eingegangenen Einwendungen im weiteren Verfahren auch ohne die Durchführung eines Erörterungstermins vollumfänglich berücksichtigt werden. Die behördliche Entscheidung wird sich mit allen Aspekten der Einwendungen auseinandersetzen.

07.05.2020  CO2-Neutraler Kraftstoff für den SCHWERLASTVERKEHR:
SHELL PLANT Gas-Verflüssiger im Rheinland

Shell plant in der Rheinland Raffinerie eine Gas-Verflüssigungsanlage, um Shell LNG-Tankstellen in Deutschland und deren Kunden künftig mit CO2-neutralem Kraftstoff zu versorgen. Dazu setzt Shell auf Biomethan. Die geplante Verflüssigungsanlage soll eine Jahreskapazität von rund 100.000 Tonnen haben. Shell will dazu beitragen, dass der Schwerlastverkehr in Deutschland mittelfristig in einem ersten Schritt bis zu eine Million Tonnen CO2 pro Jahr weniger ausstößt.

 

Das Werk Köln-Godorf der Rheinland Raffinerie wurde als bevorzugter Standort für dieses Projekt ausgewählt. Bis 2022/23 soll hier eine Anlage entstehen, in der Gas auf minus 162 Grad gekühlt und dadurch flüssig wird. Das Gas kommt über das bestehende Erdgasnetz, in das auch von Shell beschafftes Biomethan eingespeist wird. Das verflüssigte Gas wird per Tankwagen von der Anlage an die Tankstellen gebracht.

„Wir sind stolz, dieses Projekt für das Rheinland gewonnen zu haben. Mit der vorhandenen Infrastruktur in der Raffinerie und hier in der Region sowie mit dem Know-how unserer Mitarbeiter bieten wir die richtigen Voraussetzungen, um aktiv die Energiewende zu gestalten und uns als wandlungsfähiger Energie- und Chemiestandort zu profilieren. Und natürlich ist so ein großes und richtungsweisendes Projekt auch ein klares Bekenntnis zum Standort und zur Energiewende – erst recht in Zeiten der Pandemie“, freut sich Raffineriedirektor Dr. Marco Richrath.

Die geplante Anlage umfasst neben der eigentlichen Verflüssigung noch eine Gasreinigung und -trocknung, drei Tanks zur Lagerung und zwei Abfüllstationen für Tankwagen. Die Anlage wird nach dem neusten Stand der Technik entwickelt. Shell plant, im zweiten Halbjahr 2020 die Antragsunterlagen einzureichen und im Frühjahr 2021 mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

Das Unternehmen will Biomethan nutzen, um seinen Kunden flächendeckend einen erschwinglichen, CO2-neutralen Kraftstoff für den Schwerlastverkehr anzubieten. Das Konzept umfasst die gesamte inländische Wertschöpfungskette für den schweren Straßenverkehr – also neben der Verflüssigungsanlage in Köln-Godorf auch die Beschaffung von Biomethan vornehmlich aus Gülle sowie die Verteilung von CO2-neutralem LNG über die Tankstellen von Shell. Dabei verfolgt Shell den Plan, das deutsche Shell LNG-Tankstellennetz bis 2023 auf bundesweit bis zu 40 Stationen auszubauen. Auch die Tankwagenflotte will das Unternehmen sukzessive auf LNG umstellen.

Shell Deutschland-Chef Dr. Fabian Ziegler erklärt: „Dieser Schritt zeigt, dass wir es ernst meinen. Wir wollen dazu beitragen, das Pariser Klimaschutz-Abkommen und unsere globale Ambition zu unterstützen, spätestens 2050 ein Energiegeschäft mit Netto-Null Emissionen zu betreiben. Das beinhaltet, den Netto-CO2-Ausstoß der von Shell verkauften Energieprodukte bis 2035 um rund 30 Prozent und bis 2050 um rund 65 Prozent zu senken. Die LNG-Technologie ist ausgereift, verfügbar und mit der richtigen Unterstützung konkurrenzfähig. Dies ist ein wichtiger Schritt, den wir jetzt machen können und wollen. Und wir freuen uns, wenn andere öffentliche und private Organisationen mit uns in den unterschiedlichen Bereichen der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten wollen, um Bio-LNG weiter auszubauen, wenn die Kundennachfrage es zulässt.

© Shell Rheinland Raffinerie

Die Shell Deutschland Oil GmbH betreibt an ihrem Standort in Köln-Godorf ein Lager für Mineralölprodukte. In diesem Lager befinden sich hochviskose Ausgangsstoffe und Fertigpro-dukte, die beheizt werden. Die Rheinland Raffinerie, hat bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 16 BImSchG den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage Tankfeld, Hafen, die Errichtung und Betrieb eines Bitumendämpfe-Speichers im Werk Nord Godorf beantragt.

Der Bitumendämpfe-Speicher ist als Membrangasbehälter ausgebildet. Ein variables Volumen ergibt sich aus Heben und Senken der Membran. Die Bitumendämpfe aus den Tanks des Bitumentanklagers werden in einem Gaspendelsystem erfasst. Im Rahmen der Lagerung und Umfüllung der Produkte anfallende kohlenwasserstoff-haltige Dämpfe werden über ein Gaspendelsystem zur Thermischen Nachverbrennung (TNV) geleitet, wo sie Oxidiert werden. Der Bitumendämpfe-Speicher dient nur der Vergleichmäßigung (von Mengen und Analytik) der Gasströme zur TNV.

Gemäß § 5 Abs.1 des UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Ein Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren ist durch die Bezirksregierung Köln eingeleitet worden.  Die Rheinland Raffinerie hat in dem den Antragsunterlagen beigefügten UVP-Bericht die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern untersucht.

08.04.2020   Rheinspange 553:     Weitere Ergebnisse der Umwelt-verträglichkeitsstudie liegen vor.

Köln (straßen.nrw). Weitere Daten der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur Rheinspange 553 liegen nun vor. Diese Studie ist ein zentrales Element in der laufenden Vorplanung. Ihr Ziel ist es, die Umweltauswirkungen verschiedener Varianten frühzeitig genau zu prüfen.         Mit dem Abschluss der vertiefenden Raumanalyse, des zweiten Teils der UVS, liefert die UVS eine ausführliche Bestandsaufnahme, Bewertung und Kartierung der für das Planungsverfahren relevanten Schutzgüter, wodurch sich die Raumwiderstände im Untersuchungsraum darstellen lassen. Auf der Projekthomepage zur Rheinspange können sich Interessierte anhand einer interaktiven Übersichtskarte selbst einen Überblick über die Ergebnisse der Raumanalyse verschaffen.

 

[[[[[  Der geplante Bau einer neuen Rheinquerung im Kölner Süden wird auf jeden Fall einschneidende Eingriffe in die Umwelt nach sich ziehen. Das geht aus der inzwischen veröffentlichten Umweltverträglichkeitsstudie für das Großprojekt des Landesbetriebs Straßen NRW hervor. Aus umweltfachlicher Sicht bestehen demnach kaum Möglichkeiten für eine konfliktfreie Trassenführung. Die sogenannte Rheinspange 553 soll die Autobahnen A 59 und A 555 verbinden. Die genaue Trassenführung ist bislang allerdings noch nicht festgelegt. Sollte die neue Rheinquerung auf Kölner Stadtgebiet zwischen Godorf und Langel entstehen, würde vor allem der rechtsrheinische Abschnitt Probleme bereiten. Der linksrheinische Teil im Bereich der Landstraße L 150 mit anschließender Überbrückung des südlichen Teils des Godorfer Hafens stoße, „aus umweltfachlicher Sicht noch auf relativ geringe Raumwiderstände", heißt es in der 450 Seiten umfassenden Studie. Lediglich der mit Wohnhäusern bebaute südliche Ortsrand von Godorf bilde eine Ausnahme. Rechtsrheinisch seien die Widerstände hingegen mit dem als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Langeler Rheinbogen ,,sehr hoch". Dem Gebiet komme zudem eine hohe Bedeutung für die Erholung und das Landschaftsbild zu. Östlich des Langeler Rheinbogens bis zur Langeler Straße zwischen Langel und Niederkassel-Lülsdorf befinde sich ebenfalls ein Bereich mit einem „hohen Raumwiderstand", der unter anderem ein bedeutender Retentionsraum bei Hochwasser sei. Die Rheinspange müsste dann auf Stützpfeilern entstehen, was wiederum einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild nach sich ziehen würde. Dort leben zudem gefährdete Feldvogelarten. Auf Kölner Stadtgebiet wäre eine neue Rheinquerung laut der Studie aller Voraussicht nach nur mit einem Brückenbauwerk möglich, da die Strecke zwischen der A 555 im Bereich der Anschlussstelle Godorf und dem Rhein nicht ausreichend lang ist, um die für einen Tunnel unter dem Rhein erforderlichen Vorgaben zu erfüllen. (Auszüge aus dem Bericht von Tim Attenberger KSTA 09.04.2020)  ]]]]]

 

Der Untersuchungsraum für die UVS erstreckt sich zwischen Köln-Godorf und Köln-Porz im Norden sowie Bornheim-Widdig, Niederkassel-Rheidt und Troisdorf-Kriegsdorf im Süden. Das untersuchte Gebiet ist rund 6.800 Hektar groß. Hier wurden bei der Raumanalyse die Schutzgüter Mensch – und dabei insbesondere die menschliche Gesundheit – Luft und Klima, Wasser, Boden, Fläche, Landschaft, Tiere, Pflanzen sowie das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter systematisch erfasst, bewertet und kartographisch dargestellt. Auch bestehende Vorbelastungen sowie Schutzaus-weisungen wie z.B. Wasser- oder Naturschutzgebiete wurden berücksichtigt.

 

Hierdurch ergibt sich ein Gesamtbild über die Raumwiderstände im Untersuchungsraum. Auf dessen Grundlage stellt der Bericht zur Raumanalyse fest, dass aus umweltfachlicher Sicht kaum Möglich-keiten für eine konfliktfreie Trassenführung bestehen. Unter anderem stellen die dichte Besiedlung, das FFH-Gebiet Rhein-Fischschutzzonen, der Hochwasser-Retentionsraum östlich des Langeler Rheinbogens und das Wasserschutzgebiet Urfeld hohe Raumwiderstände dar. Die Ergebnisse der UVS fließen als ein Kriterium in den Abwägungsprozess bei der Variantenfindung ein.

 

Interessierte können den Untersuchungsraum der UVS in einem neuen, interaktiven Kartenmodul auf der Projekthomepage selbst erkunden. Die Karte bereitet die Ergebnisse zu den verschiedenen Schutzgütern übersichtlich auf: Sie können sich hier beispielsweise schnell anzeigen lassen, wo sich bedeutende Erholungsräume oder Wasserschutzgebiete befinden oder welche Freiflächen für das Klima in den Siedlungen besonders wichtig sind. Die interaktive Karte, den Bericht zur vertiefenden Raumanalyse und weitere Informationen zum Projekt Rheinspange 553 finden Sie auf der Projektwebsite.   [FFH-Verträglichkeitsprüfung]    [Umweltfachliche Untersuchungen]

04.02.2020 Einladung zum Bürgertreff Rodenkirchen mit Auskunft zum Stand der Planung "zur Rheinspange 553", welches die Bürger im Kölner Süden in Godorf, Sürth, Immendorf, Rondorf und Wesseling besonders betrifft:

Die Rodenkirchener Autobahnbrücke führt den südlichen Autobahnring seit Mitte der neunziger Jahre sechsspurig üer den Rhein. Bis 2030 soll sie auf acht Spuren ausgebaut werden. 

Beim Bürgertreff im Brauhaus Quetsch. Verfolgten und kommentierten, die Ausführungen zu zwei in der Planung befindlichen umfangreichen Verkehrsprojekten im Kölner Süden. Interessierte Bürger aus Godorf sowie Mitglieder des Vorstandes waren anwesend. 2030 sollen sowohl die ,,Rheinspange 553" als auch die Verbreiterung der A4 zwischen den Autobahn-kreuzen Köln-Süd und -Gremberg und damit der Autobahnbrücke Rodenkirchen fertiggestellt sein. Geschuldet sind diese beiden zentralen Projekte der Prognose, dass das ohnehin starke Verkehrsaufkommen im Ballungsraum Köln/Bonn deutlich steigen wird. Geplant werden die Entlastungen im Auftrag des Bundes vom Landesbetrieb Straßenbau NRW Der zuständige Projektleiter in der Planungsabteilung, Rüdiger Däumer, erläuterte in der ,,Quetsch" zunächst die Rahmenbedingungen, Planungsgrundlagen und den Planungsprozess für die ,,Rheinspange 553". Dabei handelt es sich um eine neue Trasse für eine 4-streifige Autobahn. Sie soll die linksrheinische A555 mit der rechtsrheinischen A59 verbinden. Der genaue Standort und Verlauf sind offen, ebenso die Ausführung als Brücke oder Tunnel.

lnnerhalb des Planungsprozesses befinde sich Straßen NRW in der Vorplanung und Linienbestimmung, so Däumer. In diesem ersten von vier Blöcken würden von zunächst zwanzig ermittelten Varianten derzeit sechs bis sieben ernsthaft untersucht. Am Ende werde nach Offenlage und Bürgerinfo die favorisierte Linie festgelegt. Beispielhaft skizzierte Däumer zwei der Varianten.

Es sei Umweltmäßig schwer ,,hierrüberzukommen", bezeichnete er die Nordvariante von der Anschlussstelle (AS) Godorf zur AS Lind, zudem sei diese Lösung kostenintensiv und lang. Jedoch sei sie verkehrstechnisch die beste. Dagegen werde die verkehrstechnische Wirksamkeit der Südvariante ,,vermutlich schlechter" ausfallen. Sie beginne nahe der AS Wesseling und führe durch engbebauten, gewerblich und privat genutzten Raum zur A59 zwischen den AS Lind und Spich. Beide Varianten sorgten für eine Entlastung der Rodenkirchener Brücke. Däumer attestierte dem Projekt ein umfangreiches Beteiligungskonzept. Dieses stehe für Dialog, beinhalte kontinuierliche Gremienarbeit, verschiedene öffentliche Veranstaltungen und transparente Kommunikation. In diesem andauernden Beteiligungsprozess strebe man eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgern und Interessengruppen an. Sie könnten von Beginn an als Beteiligte ihre Meinung äußern. Im Dialogforum ist auch das Goding Vorstandsmitglied Theo Krümmel vertreten.

Alle Varianten bedeuteten einen Eingriff in Anwohnerbelange und Naturschutz, erinnerte ein Gast an eine öffentliche Diskussion über die ,,Rheinspange". In dieser habe er die Favorisierung einer Tunnellösung wahrgenommen. Tunnelvarianten seien bei den Südvarianten möglich, antwortete Däumer. Es sei ausgeschlossen, dass im Zuge dieses Projektes Häuser abgerissen würden, stellte er fest. ,,Bei allen Varianten wird genau dargestellt, genau verifiziert. " Ein Verzicht auf die ,,Rheinspange" sei nicht Gegenstand des Auftrags, erwiderte Däumer auf die Frage nach einer ,,Null-Variante".

 

Engverbunden mit der Errichtung der ,,Rheinspange 553" ist der Ausbau der A4 zwischen den Autobahnkreuzen Köln-Süd und -Gremberg von sechs auf acht Fahrspuren. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 stuft die Verbreiterung als ,,alternativlos" ein.

 

Bauingenieurin Britta Dierke von Straßen NRW führte aus, dass dieser Plan auch die Rheinbrücke Rodenkirchen einschließe. Damit bestehe sogar die Möglichkeit, dass die Brücke teilweise oder vollständig neu errichtet werden müsse. Dierke sprach von einer ,,bedlngten Anpassung beziehungsweise einem Ersatzneubau der vorhandenen Bauwerke sowie der Anschlussstelle Köln-Poll".  Und „der Verlauf des Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage des Ersatzneubaus für die Rheinbrücke abhängig." Offenbar scheint alles möglich, obwohl die 1941 eröffnete, nach ihrer Kriegszerstörung 1954 wieder in Betrieb genommene und 1994 verbreitert eingeweihte Querung als Baudenkmal eingetragen ist. „Es ist noch nicht ausgeschlossen, dass sie abgerissen wird?"

Man befinde sich am Anfang der Vorplanung des Ausbau-Projektes. lnnerhalb von zwei bis drei Jahren erfolge die Untersuchung der Varianten, die Umweltverträglichkeitsstudie, Abstimmungstermine, eine Bürgerinformation und schließlich Festlegung einer Vorzugsvariante. Am Ende der folgenden, circa zwei Jahre umfassenden Entwurfsplanung stehe die Genehmigung des Vorentwurfs. Darauf folge die mindestens einjährige Genehmigungsplanung und Planfeststellung mit Offenlage und Erörterung sowie abschließendem Beschluss. Ab circa 2026 seien die Ausführungsplanung und der Baubeginn gesehen.

                                                                                                                              

Ohne die ,,Rheinspange 553" mache ein deutlich steigendes Verkehrsaufkommen sogar einen zehnspurigen Ausbau der A4 und damit der Rodenkirchener Brücke notwendig, konstatierte Dierke. Derzeit betrage die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung der Brücke 130.000 Kraftfahrzeuge (Kfz). Ohne die ,,Rheinspange" seien es 2030 laut Prognose 159.000 Kfz. Werde eine nördliche ,,Rheinspange" gebaut, gehe man für 2030 von 140.000 Fahrzeugen aus. Fiele die Wahl auf eine südliche Variante, würden 146.000 Kfz prognostiziert.

Dierke betonte, dass auch innerhalb dieses A4-Projektes Bürgerinnen in einem informellen, kontinuierlichen Prozess informiert, beteiligt und eingebunden würden. Die ,,kommunikative Begleitung" starte mit Vorgesprächen mit zentralen Interessengruppen, der Information der breiten Öffentlichkeit auf mehreren Wegen und der Initiierung des Dialogforums.

Teile aus dem Bericht des KölnerBildogen E.Broich, Bild ©Express.

Detaillierte Auseinandersetzung mit dem Planungsraum: In diesem Workshop setzten sich die 29 Teilnehmenden (mit der Goding) in fünf Tischgruppen detailliert mit den Abwägungsprozessen und Inhalten rund um die Trassenfindung der Rheinspange 553 auseinander

Fragen an Strassen NRW:

 

Warum umfasst der nördliche Untersuchungsraum der UVS rechtsrheinisch den gesamten Raum bis Köln-Zündorf, während linksrheinisch nur ein Teil von Köln-Godorf, nicht aber die nahegelegenen Stadtteile Sürth, Weiss, Rondorf oder Hahnwald eingeschlossen sind?

Der Untersuchungsraum für die UVS umfasst linksrheinisch lediglich die Gebiete, in denen eine Rheinquerung und der Anschluss der Rheinspange an die A 555 als realisierbar angesehen werden. Zwischen Köln-Godorf und der Rodenkirchener Rheinbrücke wird keine Möglichkeit für eine Linienführung gesehen, insbesondere aufgrund der dichten Besiedelung vor Ort. Deshalb wurde der Untersuchungsraum der UVS nach Norden nicht auf weitere linksrheinische Gebiete ausgedehnt. Grundsätzlich lässt der iterative Planungsprozess jedoch jederzeit eine Anpassung des Untersuchungsraumes zu, falls dies erforderlich werden sollte. Weitere Informationen zur Festlegung von Untersuchungsraum und -rahmen der UVS finden Sie hier.

 

Kann im Falle einer Rheinquerung bei Godorf ein Tunnel nach dem Absenkverfahren realisiert werden?

Das Einschwimm- und Absenkverfahren eignet sich nicht zur Realisierung eines Tunnels bei Godorf. Die geometrischen Zwangspunkte ergeben sich linksrheinisch nicht nur aus der notwendigen Überdeckung des Tunnels sondern maßgeblich auch durch den Godorfer Hafen sowie die dahinter liegenden Industrieflächen, die auch unterführt werden müssten. Entscheidend ist hier der zu geringe Abstand der zu unterführenden Industriefläche und der dahinter liegenden Bestandsautobahn A555. Die erforderlichen Rampenlängen (Länge einer Verbindung zwischen zwei Punkten mit verschiedenen Höhen), die sich aus der zulässigen Längsneigung (Neigung der Autobahn bzw. Fahrbahn in Fahrtrichtung) einer Autobahn und den zu überwinden Höhenunterschieden ergeben, können bei Godorf nicht realisiert werden, daher ist eine Tunnellösung bei Godorf technisch nicht möglich.

 

Warum wird die Rodenkirchener Brücke nicht breiter als geplant ausgebaut, anstatt eine neue Rheinquerung in einen bislang freien Bereich zu bauen?

Sowohl die Rheinspange als auch der achtstreifige Ausbau der A4 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg – inklusive der Rodenkirchener Brücke – sind notwendig, um den zunehmenden Verkehr in der Region langfristig aufnehmen zu können. Denn der Raum zwischen dem Kölner Süden und dem Bonner Norden weist eine hohe Wachstumsdynamik auf.

Beide Maßnahmen befinden sich im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2030. Weil damit auch für den Ausbau der A4 ein konkreter Planungsauftrag besteht, ist der Ausbau der Rodenkirchener Brücke in der Verkehrsuntersuchung für die Rheinspange bereits berücksichtigt worden. Das bedeutet, dass der Bedarf für die Rheinspange aus verkehrlicher Sicht auch mit dem Ausbau der Rodenkirchener Brücke vorhanden ist.
Der Neubau der Rheinspange A553 entlastet neben der Rodenkirchener Brücke auch die Friedrich-Ebert-Brücke in Bonn. Neben der höheren Zuverlässigkeit des Straßennetzes, den geringeren Reisezeiten und den verminderten Betriebskosten der Verkehrsteilnehmer kann eine neue Rheinquerung auch als Ausweichmöglichkeit bei Störungen der vorhandenen Brücken im Raum Köln/Bonn dienen. Diese Vorteile kann auch ein größer dimensionierter Ausbau der Rodenkirchener Brücke nicht aufweisen, zumal sich ein Ausbau dann nicht nur auf die Brücke beschränken, sondern über die ganze A4 erstrecken müsste.

 

Werden Querungen für Rad- und Fußverkehr in den Planungen zur Rheinspange berücksichtigt?

In der Verkehrsuntersuchung zur Rheinspange A553 wurde neben dem motorisierten Verkehr im Untersuchungsraum auch das Potenzial der rheinquerenden Fußgänger und Radverkehre erfasst.

Zum aktuellen Zeitpunkt der Planung zur Rheinspange spielen mögliche Querungen für Fußgänger und Radfahrer jedoch keine Rolle. Der derzeitige Planungsauftrag – und damit auch der Finanzierungsrahmen –  beziehen sich auf eine 4-streifige Autobahnquerung für den Kfz-Verkehr. Sollen Wünsche anderer Verkehrsträger (z.B. lokaler Gebietskörperschaften) realisiert werden, sind diese frühzeitig in die Planung zu integrieren.

Im Vergleich zu einer Brückenlösung wäre die zusätzliche Verwirklichung von Fußgänger- und Fahrradwegen bei einer Tunnellösung als aufwändiger anzusehen.

 

Macht der Neubau von Autobahnen im Rahmen der Veränderung des Mobilitätsverhaltens und dem Ziel, Güter auf die Bahn zu verlagern (im Rahmen des Klimawandels) noch Sinn?

Eine zusätzliche Rheinquerung im Raum Köln/Bonn wurde von der Bundesregierung im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Im Zuge der Vorplanung wurde eine umfassende Verkehrsprognose erstellt, die noch einmal bestätigt, dass der Verkehr und die Staubelastung u.a. aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Ballungsraum bis zum Referenzjahr 2030 ohne eine neue Rheinquerung weiter zunehmen wird. In die Prognose fließen unter anderem Erwartungen zur allgemeinen Verkehrsentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung, der demographischen Entwicklung, der strukturellen Entwicklung und den anstehenden Änderungen im Verkehrsnetz mit ein. Auch Themen wie Verkehrswende, Elektromobilität und Digitalisierung werden betrachtet und berücksichtigt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist dadurch aber keine kurz- oder mittelfristige Trendwende für das zukünftige Verkehrsaufkommen zu erwarten bzw. können dazu derzeit noch keine seriösen Aussagen getroffen werden.

Die Verkehrsuntersuchung wird fortgeschrieben und angepasst, sollten sich klare Trends abzeichnen

Die verkehrlichen Untersuchungen zeigen, dass die neue Rheinspange 553 viele Nebenstrecken deutlich entlasten und die Zuverlässigkeit des gesamten Verkehrsnetzes in der Region steigern würde. Im Analysefall 2018 lag die Belastung der Rodenkirchener Brücke bei 135.000 Kfz/24h und die der Bonner Friedrich-Ebert-Brücke bei 105.000 Kfz/24h. Ohne eine dritte Rheinquerung würde die verkehrliche Belastung im Prognose Bezugsfall 2030 auf der Rodenkirchener Brücke um 23.700 Kfz pro Tag zunehmen, während mit dem Bau der Rheinspange 553 als z.B. nördliche Variante (Planfall 1) die Verkehrszunahme nur 4.800 Kfz/24h betragen würde. Dies entspräche einer Entlastung von 18.900 Kfz pro Tag auf der Rodenkirchener Brücke. Für die Friedrich-Ebert-Brücke bei Bonn könnte durch die Rheinspange 553 eine Entlastung von bis zu 8.800 Kfz/24h erreicht werden.

 

Was ist die „Seveso-III-Richtlinie“ und inwiefern wird sie im Rahmen des Planungsprozesses der Rheinspange 553 umgesetzt?

Das Gesetzespaket und das Verordnungspaket zur Umsetzung der europäischen Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen) in deutsches Recht ist im November 2016 in Kraft getreten. Die Seveso-III-Richtlinie findet Anwendung auf Betriebsbereiche (z.B. der chemischen Industrie) und beinhaltet – vereinfacht ausgedrückt – Bestimmungen zur Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung von Störfallauswirkungen. Dazu schreibt die Richtlinie bei Betriebsbereichen mit gefährlichen Stoffen u.a. bestimmte Sicherheitsabstände zu Wohn- und Erholungsgebieten sowie – soweit möglich – zu Hauptverkehrswegen vor.
Im Kontext der Planungen zur Rheinspange 553 finden diese Vorgaben insbesondere aufgrund der im Planungsraum befindlichen Standorte u.a. der Shell Rheinland Raffinerie, Evonik Industries, TRV und AgrarEnergie Bernartz Berücksichtigung. So ermitteln die Gutachter anhand anlagen- und vorhabenspezifischer Faktoren einen angemessenen Sicherheitsabstand zu etwaigen geplanten Hauptverkehrswegen. Ein Unterschreiten des ermittelten angemessenen Sicherheitsabstandes ist vertretbar, wenn hinreichend gewichtige Belange für die Zulassung des Vorhabens vorliegen.

 

Wie wird die Entwicklung von Luftschadstoffen untersucht?

Ein lufthygienisches Gutachten wird prüfen, ob sich die Konzentration der Luftschadstoffe in Wohngebietsnähe durch die geplante Rheinspange im gesetzlich unzulässigen Maße erhöhen wird. Dabei wird auch die schon vorhandene Hintergrundbelastung berücksichtigt. Die Grenzwerte für relevante Schadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub sind in der 39. Bundesimmissionsschutz-verordnung (BlmSchV) festgeschrieben. Um die anfallenden Immissionen prognostizieren zu können, werden unter anderem Daten der Verkehrsprognose 2030 herangezogen. Kombiniert mit vorhandenen Windmessdaten und Daten der Landesmessstationen kann eine verlässliche Aussage zur Entwicklung der Luftschadstoffe getroffen werden. Die Immissionsprognose fließt in die Bewertung unterschiedlicher Trassenvarianten ein.

 

Haben die Gebietskörperschaften und deren politische Vertreter einen direkten Einfluss auf die Planung?

Die Gebietskörperschaften und ihre lokalen politischen Vertreter haben keine direkte Einflussmöglichkeit auf den Planungsprozess, können die lokalen Interessen aber auf verschiedene Arten geltend machen. Im Rahmen der formalen Beteiligung zur Rheinspange 553 werden die betroffene Kommunen als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Als solche haben sie an verschiedenen Punkten der Planung die Möglichkeit, Stellungnahmen und Fachkenntnisse einzubringen.

Einwendungen können die betroffenen Gemeinden auch im Planfeststellungsverfahren einbringen. In einem Anhörungsverfahren werden die Planfeststellungsunterlagen zunächst in den betroffenen Gemeinden offengelegt und erhobene Stellungnahmen anschließend in einem Erörterungstermin mit den Betroffenen besprochen. Die Planfeststellungsbehörde entscheidet daraufhin über die Einwendungen und stellt den Plan fest. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann anschließend, auch von Seiten der betroffenen Gemeinden, Klage erhoben werden.

Über die formelle Beteiligung hinaus befindet sich Straßen.NRW mit den betroffenen Gemeinden und ihren politischen Vertretern im Rahmen seines Beteiligungskonzeptes in einem engen Austausch. Dieser soll sicherstellen, dass sie, ebenso wie viele weitere Akteure in der Region, im Planungsprozess kontinuierlich mitgenommen werden. Dieser Austausch mit den Kommunen und den politischen Vertretern der Region findet in den Sitzungen des Dialogforums und des politischen Begleitkreises statt. Hier erhalten die lokalen Interessen und Bedürfnisse planungsaktuell Gehör.

Direkte Nachbarschaft von der Firma Steil: Ein der Störfallverordnung unterliegender Betriebsteil.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

für die Firma Theo Steil GmbH.

 

Die Antragsunterlagen vom 22. Juli 2019 in der Zeit vom 12. August bis einschließlich 11. September 2019 bei mir und der Stadt Köln, Stadthaus Deutz sowie im Bezirksrathaus Rodenkirchen, offengelegen. Die hierzu in der Einwendungsfrist bis zum 11. Oktober 2019 eingegangen. Einwendungen bleiben bestehen und finden im weiteren Genehmigungsverfahren Berücksichtigung. Die erneute Auslage des Genehmigungsantrags sowie der zugehörigen Unterlagen wird hiermit bekanntgegeben.

 

Eine erneute allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG vom 23. Januar 2020 hat ergeben, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG haben kann. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich. Die Antragstellerin hat dazu mit Datum vom 31. Januar 2020 eine Darstellung über alle voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens als Bestandteil dieses Genehmigungsantrages in Form eines UVP-Berichts vorgelegt. Auf Grundlage der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich ein geringfügig größeres Beurteilungsgebiet ergeben. Daher werden die Antragsunterlagen nun zusätzlich erstmals in den Städten Wesseling sowie Niederkassel ausgelegt.

 

Der Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom 17. Februar 2020 bis einschließlich 16. März 2020.

 

An den nachfolgend aufgeführten Stellen zu den folgenden Zeiten zur Einsichtnahme aus: Bezirksregierung Köln, Stadt Köln, Bezirksrathaus Rodenkirchen, Stadt Wesseling und die Stadt Niederkassel.  Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich unter dem Aktenzeichen 54.1-3.2-(11.0)-72-So) eine erneute öffentliche Bekanntmachung des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das oben bezeichnete Vorhaben der Firma Theo Steil GmbH erfolgt.

 

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 16. April 2020 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Der Erörterungstermin wird bestimmt auf den 3. Juni 2020 und beginnt um 10:00 Uhr. Er findet im Rheinforum Wesseling, Kölner Straße 42 in 50389 Wesseling statt.

 

Zunächst findet die Erörterung in Bezug auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren statt und im Anschluss daran die Erörterung in Bezug auf das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren. Sollte es erforderlich werden, ist beabsichtigt, den Erörterungstermin an den Folgetagen fortzusetzen. Dies wird ggf. im Termin am 3. Juni 2020 bekannt gegeben.  Zur Feststellung der Identität sind Ausweispapiere beim Erörterungstermin bereitzuhalten.

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