Verhalten im Notfall bei Störfällen rund um Godorf

ergänzter Auszug aus der Infobroschüre-Chemie-Nachbarschaft

1. Alarm / Entwarnung

  • Sirenensignal: Warnung mit einer Minute auf- und abschwellendem Heulton 〰〰 , Entwarnung mit einer Minute Dauerton — —
  • Rundfunk-, Fernseh- und Lautsprecherdurchsagen

2. Erkennen von Gefahren

  • Feuer, Rauchwolke
  • Lauter Knall
  • Geruchswahrnehmung
  • Körperreaktionen wie Übelkeit oder Augenreizungen

3. Sicherheitshinweise

  • Vom Unfallort fern bleiben
  • Geschlossene Räume aufsuchen
  • Kindern und hilfsbedürftigen Menschen helfen
  • Kinder in Schule und Kindergarten lassen
  • Nachbarn durch Zuruf informieren
  • Passanten aufnehmen
  • Fenster und Türen schließen
  • Klimaanlage und Belüftung ausschalten
  • Offenes Feuer vermeiden (nicht rauchen)
  • Bei Geruchswahrnehmung nasse Tücher vor Mund und Nase halten und obere Stockwerke aufsuchen
  • Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit dem Arzt aufnehmen

4. Informationen

     Für aktuelle Informationen und Hinweise Radio und Fernseher einschalten.

Radio                                 Antenne MHz   Kabelradio MHz

RADIO KÖLN                      107,10                  87,80

WDR 2                               100,40                  92,05 / 98,75

RADIO ERFT                      105,80 / 91,4         87,80

RADIO BONN-RHEIN-SIEG   97,80                 101,5  / 99,75

 

     Informationen und Hinweise im Fernsehen: WDR Fernsehen Köln

  • Lautsprecherdurchsagen beachten
  • Notruf-Telefonleitungen von Feuerwehr und Polizei nicht durch Rückfragen blockieren
  • Info-Telefone:
    • Bürgertelefon der Feuerwehr Köln 0700-0221-11 11,
    • Info-Telefon Feuerwehr Wesseling (0 2236) 9-44 00,
    • Info-Telefon Rhein-Sieg Kreis und Niederkassel (02241) 120 60
  • Information über Bürgertelefon der Chemiewerke
    • Rheinland Raffinerie, Werke Godorf und Wesseling Bürgertelefon: 0800 – 2236750
    • Basell Polyolefine GmbH Werk Wesseling Bürgertelefon: (02236) 72 - 2000
    • Evonik Degussa GmbH Standort Wesseling Bürgertelefon: (02236) 76 - 2299

5. Verkehrswege freihalten und eine Rettungsgasse bilden.

  • Den Anordnungen der Notfall- und Rettungsdienste (wie Polizei und Feuerwehr) Folge leisten
  • Keine Flucht mit dem Auto oder zu Fuß. Die Verkehrswege müssen für die Einsatzkräfte frei bleiben.

 

 

Informationen und Maßnahmen bei Störfällen rund um Godorf

Informationen an die Bevölkerung über Werke die den erweiterten Pflichten im Sinne der Störfallverordnung unterliegen: Neben einem Brand oder einer Explosion ist auch die Freisetzung von Stoffen möglich. Dies kann zu Gefährdungen von Menschen, Tieren und der Umwelt auch außerhalb des Werks führen. Je nach Art des Ereignisses und der beteiligten Stoffe können dabei Belastungen der Luft, des Bodens oder des Wassers in den angrenzenden Industrieanlagen rund um Godorf auftreten. Bei auftretenden Ereignissen greift die Werkfeuerwehr sofort ein, um die Auswirkungen zu begrenzen. Erstmaßnahmen zum Schutz und zur Rettung betroffener Personen, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sowie die Informationspflichten gegenüber den für die öffentliche Gefahrenabwehr zuständigen Stellen. Für die Festlegung der Maßnahmen werden die Meldestufen “ D1 bis D4 “ definiert. Von der Erstfestlegung der Meldestufe hängt insbesondere ab, welche Maßnahmen außerhalb des Betriebsbereiches zu ergreifen sind. Die Meldestufen sind im Allgemeinen wie folgt festgelegt (siehe auch "Vollzugshilfe zur Störfall-Verordnung vom März 2004, Anlage 3: Muster für die Festlegung von Meldestufen).

 

“ D1 “ Infoalarm nach Störfallverordnung [innerhalb des Werkes.] Keine Auswirkungen außerhalb der Werksgrenzen. Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine Gefahr außerhalb objektiv nicht besteht, die aber von der Nachbarschaft die aber von der Nachbarschaft wahrzunehmen sind und für gefährlich gehalten werden können (z.B. starke Geräusche; Abfackeln von Gasen; schwache, begrenzte Geruchseinwirkung).

Sirenensignal: Warnung mit einer Minute auf- und abschwellendem Heulton. Wird durch ein Ereignis (z.B. Brand mit Rauchentwicklung innerhalb des Werkes) einen “ D1 Alarm “ ausgelöst, so rückt die Werksfeuerwehr zum Geschehen aus, und die Werksfeuerwehr der benachbarten Werke macht sich nach Anforderung auf den Weg zum Einsatzort. Gegenseitige Information von Anlagenbetreiber, der Polizei und Feuerwehr.

Keine Maßnahmen der Behörden zur Gefahrenabwehr erforderlich.

Es erfolgt noch keine Information der Behörden und des betroffenen Werkes an die Bevölkerung in der Nachbarschaft.

 

“ D2 “ Infoalarm nach Störfallverordnung [Ereignisse deren Auswirkungen außerhalb des Werkes nicht ausgeschlossen werden können.] Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine großflächige oder anhaltende Geruchseinwirkung festzustellen ist, eine Gefährdung der Gesundheit aber nicht besteht.

Wird durch ein Ereignis (z.B. eine "leichte Explosion" und Brand mit Rauchentwicklung außerhalb des Werkes kann nicht ausgeschlossen werden) eine Gefahrenlage “ D2 “ ausgelöst, es ergeht eine direkte Meldung an die Berufsfeuerwehren, der Stadt Köln, des Rhein-Erft-Kreises sowie des Rhein-Sieg-Kreises. Die Schadstoffmesswagen der Berufsfeuerwehren prüfen in der Nachbarschaft des Ereignisses, den Bereich auf gesundheitsgefährdende Stoffe. Feststellende Maßnahmen durch die Polizei und Feuerwehr. Gegebenenfalls abgestimmte Information an die betroffene Bevölkerung durch die Behörden. Es erfolgen begrenzte Maßnahmen der Behörden.

Es erfolgt noch keine Information der Behörden und des betroffenen Werkes an die Bevölkerung in der Nachbarschaft.

 

“ D3 “ Mitteilung nach Störfallverordnung [Störung außerhalb des Werkes ist eingetreten oder tritt in Kürze ein.] Gefährdung außerhalb der Werksgrenzen wahrscheinlich oder bereits gegeben. (z.B. Austritt gefährlicher Stoffe durch Schäden an stoffführenden Systemen. Ausbreitung gefährlicher Brandprodukte und luftragende toxischer Stoffe, Gase, Stäube, Aerosole).

Wird durch einen Ereignis (z.B. eine Explosion und folgendem Großbrand mit Rauchentwicklung außerhalb des Werkes ist eingetreten oder tritt in Kürze ein) eine Gefahrenlage “ D3 “ ausgelöst, es ergeht Meldung an die Berufsfeuerwehren, der Stadt Köln, des Rhein-Erft-Kreises sowie des Rhein-Sieg-Kreises. Die zuständigen Berufsfeuerwehren richten Ihre Einsatzleitung am Einsatzort ein. Zusätzliche Feuerwehrkräfte werden angefordert. Maßnahmen wie “ D2 “. Warnung der betroffenen Bevölkerung durch die Behörden. Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Über die Behörden und die betroffene Werksleitung erfolgt die erste Information an die Nachbarschaft und die Presse über die betroffene Industrieanlage. Information für die Bevölkerung können über das Bürgertelefon des betroffenen Werkes abgerufen werden.

 

 

“ D4 “ Mitteilung nach Störfallverordnung [Störung außerhalb des Werkes ist eingetreten, Großschadenslage steht bevor] Schwerer “ D3-Fall “ oder Katastrophenfall.

Maßnahmen wie “ D3 “. Gegebenenfalls Maßnahmen nach Katastrophenschutzplan.

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