Informationen 2022

Der Vorstand der Goding e.V. wünscht Euch und Euren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2023. Bleibt Gesund.

19.12.2022  Neues zur Rheinspange 553

Die Vorzugsvariante (der Rheinqerung) wird im Februar 2023 vorgestellt.

die wichtigsten Abstimmungen auf dem Weg zu einer Vorzugsvariante für die Rheinspange 553 sind inzwischen erfolgt. Der zweite Projektabstimmungstermin hat stattgefunden und im Februar 2023 wird die Entscheidung den Begleitgremien und der Öffentlichkeit kommuniziert.

Die Entscheidung über die Vorzugsvariante steht Anfang des kommenden Jahres bevor. Durch eine hohe Sensibilität des Planungsraums wurde kein Aspekt unbeachtet gelassen. So wurde die hohe Zahl von zwölf Varianten vertiefend geprüft. Dieser Prozess hatte den Interessengruppen als zu langwierig erscheinen lassen. Die Variantenentscheidung wurde dadurch im Interesse aller auf eine besonders solide Grundlage gestellt.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Bestimmung einer Vorzugsvariante war die Finalisierung der Umweltverträglichkeitsstudie. Die Rückmeldungen aus dem dritten UVS- Abstimmungstermin sind in die Unterlagen eingearbeitet worden. Anfang Februar wird die Variantenentscheidung zunächst dem Dialogforum und dem politischen Begleitkreis vorgestellt und auf der Projektwebsite bekannt gegeben. Ende Februar bietet dann die öffentliche Online-Infomesse auf der Projektwebsite der Autobahn GmbH allen Interessierten die Möglichkeit, sich ausführlich über die Vorzugsvariante zu informieren. Es bleibt abzuwarten wo die neue Rheinquerung Final als Brücke oder Tunnel Projektiert wird. Im linksrheinischen Godorf oder im südlichen Wesselinger Stadtgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20.10.2022 Nachbestellmöglichkeit  der „Chronik Godorf am Rhein“  der GODING e.V..  Der seit langem vergriffene Band 1 mit der 3.Auflage 2020 und Band 2 mit der 2.Auflage 2020 sind wieder neu gedruckt worden. Die Bände 3 und 4 sind noch vorrätig. Jeder Band kostet 20,00 EUR.Hier können Sie bestellen:

Per Brief bei: GODING e.V., Am Eulengarten 5a, 50997 Köln oder per E-Mail: Goding@gmx.net.

 20.10.2022 Pflege-Patenschaften für Baumscheiben in Godorf gesucht.

Ein typischer Godorfer Straßenbaum, wie die Linde, hat es nicht leicht. Ihr sichtbarer Teil, oberhalb des Bodens, wird angefahren, als Toilette missbraucht, als Müllplatz oder Fahrradständer benutzt. Manche gut gemeinte Pflege versetzt ihm große Wunden, die gar nicht mehr heilen wollen. Der Baum hat sich dem Autoverkehr, den Hunden und den Fahrrädern unterzuordnen. Durch enge Straßen pfeift der Wind und trocknet das kleine Erdreich aus. Der Stamm dient dem Aushang öffentlicher Bekanntmachungen – von der Suche nach einer Wohnung bis zu entlaufenen Katzen. Im Geäst nisten sich Vögel ein und nützliche Insekten können dort leben. Ein Baum kann die saure Luft aufnehmen und sie von vielerlei Schadstoffen und Schmutz reinigen. Er leistet einen Beitrag für ein besseres Stadtklima. Helfen Sie dem Baum bei seinem guten Werk.

Gesunde Bäume und gepflegte Baumscheiben machen Straßen und Wohnquartiere attraktiver. Sie stehen für mehr Lebensqualität in unserem Veedel.

 

Liebe Godorferinnen und Godorfer,

Die Goding und die Bewohnerschaft des Godorfer Veedel freuen sich, im Rahmen des Stadtverschönerungsprogramms, Sie in diesem Herbst bei der Frühlingsbepflanzung Ihrer Baumscheiben unterstützen zu können. Das Grünflächenamt sorgt für die Bepflanzung der Baumscheibe vor Ihrem Haus, in Ihrer Straße! Baumscheiben, das sind die kleinen Beete rundherum um die Bäume entlang unserer Straßen.

Die Pflanzenauswahl für kleine Baumscheiben erfolgt in zwei Varianten.

• Baumscheiben mit Stauden bepflanzen (pro m²):

» 3x Sonnenhut

» 2x Katzenminze

» 1x Reitgras

Zweite Pflanzenauswahl

» 3x Narzissen Farbe gelb

» 6x Krokusse Farbe blau/Weiss

» 2x Allium Afatunese, Purple Sensation

 

Was wir uns von Ihnen wünschen:
Damit Baumscheibe und Baum das ganze Jahr schön bleiben, können Sie etwas tun:
•    1. Pflegejahr hilft eine Fachfirma bei der Wässerung (8x)

•    die Baumscheibe und den Baum bei Trockenheit ausreichend wässern
•    die Baumscheibe von Abfall oder Verunreinigungen säubern
•    ein Auge haben auf Ihren Baum. Informieren Sie uns über Krankheiten oder Beschädigungen.

 

Wollen Sie ein eigenes Gärtchen vor Ihrer Haustür?
Wer kann  mitmachen, und wie geht das? Jeder Bürger, jede Bürgerin, Nachbarschaften, Firmen oder auch Schulklassen oder Vereine können eine Patenschaft übernehmen. Sprechen Sie mit Ihren unmittelbaren Nachbarn. Die Baumscheibenpaten erhalten ein Schild für die Baumscheibe, mit dem deutlich gemacht wird, dass sich eine Patin oder ein Pate um die Baumscheibe kümmert. Das belegt auch die Urkunde über die Patenschaft.
Ein Pflege-Merkblatt mit einigen hilfreichen Tipps und Hinweisen für die fachgerechte Pflege ist ebenfalls erhältlich.

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

67-Ehrenamt@stadt-koeln.de

29.07.2022  Der neue EDEKA Frische Markt "Romano" in Godorf nimmt Gestalt an.

Das Personal für den Markt wird gesucht. Weitere Informationen werden folgen.

22.06.2022. Mit einer neuen innovativen Technik erkennt und verhindert der Shell Energy and Chemicals Park Rheinland Leckagen. Insbesondere an unzugänglichen Straßenunter-führungen. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Henkel, bringt Shell an Straßenunterführungen für Rohrleitungen in Köln-Godorf elektronische Sensoren an. „Mit der Installation der Sensoren wird die Sicherheit und eine dauerhafte Überwachung geschaffen „Shell hat aus dem Vorfall gelernt und geht mit dem Einsatz dieser Technik neue, innovative Wege und nehmen so eine Vorreiterrolle ein.“Die Firma Henkel entwickelte die Sensoren ursprünglich für die Leckage-Detektion an lösbaren Rohrleitungsverbindungen. Für Shell-Rheinland wurde mit dem von Henkel zur Verfügung gestellten Know-how ein Pilotprojekt gestartet, um die Detektion auf komplette Rohrsysteme zu erweitern. Quelle: Bild Twitter

01.05.2022   Ankündigung und Einladung zu digitalen Informationsveranstaltungen der StEB Köln zum Thema:

„Starkregen und Objektschutz – wie schütze ich mich richtig?“

Aktuelle Prognosen machen deutlich, dass in Zukunft vermehrt mit Starkregenereignissen zu rechnen ist. Um das eigene Zuhause wirksam vor Überflutungen durch Starkregen zu schützen, stellen die StEB Köln zu Beginn der Starkregensaison ein digitales Informationsangebot für die Menschen in Köln zur Verfügung. Was ist eigentlich Starkregen? Was macht Starkregen so gefährlich und welche Möglichkeiten der Objektschutzvorsorge gibt es überhaupt? Zu diesen und weiteren Fragen geben die StEB Köln Auskunft und laden Sie hiermit herzlich zur Teilnahme ein.

Wann: 10.05.2022, Uhrzeit: 18:00-19:00 Uhr

Wo:  bequem von Zuhause aus über das online Konferenzsystem BigBlueButton (keine Installation erforderlich)

Ihre formlose Anmeldung richten Sie bitte bis zum 05. Mai 2022 an die nachfolgende Adresse: starkregen@steb-koeln.de.

Den Einladungslink werden wir Ihnen kurzfristig per Email 1-2 Tage vor der Veranstaltung zukommen lassen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221-221-26509 gerne zur Verfügung.

Dies wird nicht der einzige Termin sein. Wir möchten Ihnen die Informationsveranstaltung als Reihe über die Sommermonate hinweg jeden zweiten Dienstag im Monat anbieten. Die nächsten Termine sind:

·         14. Juni

·         12. Juli

·         09. August

·         13. September

Auch für diese Termine können Sie sich unter der oben angegebenen Adresse anmelden.

30.04.2022  Achtstreifigen Ausbaus der A4 im Kölner Süden und Neubau der Rodenkirchener Brücke. Am 27.04.2022 kam das Dialogforum „A4plus“ zur fünften Sitzung zusammen. Der verantwortliche Planer stellte die ausgewählten Trassenvarianten für die vertiefende Untersuchung zum Ausbau der A4 vor. Eine Tunnellösung wird aufgrund deutlicher Nachteile nicht mehr in die Planung einbezogen. In den letzten Sitzungen hatten die Verantwortlichen bekanntgegeben, dass im Falle des achtstreifigen Ausbaus der A4 im Kölner Süden die Rodenkirchener Brücke aufgrund statischer Grenzen nicht bestehen bleiben kann. Das Planungsteam hatte in den vergangenen Wochen verschiedene Tunnel- sowie Brückenvarianten betrachtet. Es wurde erläuterte warum die Tunnelvarianten aus dem weiteren Verfahren ausscheiden. Sowohl ein Bohr- als auch ein Absenktunnel wären mit großen Eingriffen in den Kölner Grüngürtel und das Rheinbett sowie einer großen Flächeninanspruchnahme der Uferbereiche verbunden. Als Alternative zu einem Abriss der Rodenkirchener Brücke wurde die Nutzung als Event-, Rad- oder Fußgängerbrücke diskutiert. Aufgrund der Nachteile werden auch diese Alternativen nicht weiterverfolgt.

Die sieben ausgewählten Varianten sind allesamt Varianten für einen Neubau der Brücke. Herr Dr. Heß präsentierte wie sich die Varianten hinsichtlich der Trassierung oder auch der Baudurchführung unterscheiden. So gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie der Verkehr während der Bauzeit über den Rhein geleitet wird, z. B. mit einem temporären Brückenbauwerk in nördlicher oder südlicher Lage neben der Bestandsbrücke (temporäre Seitenlage).  Zudem gibt es Varianten mit unterschiedlichen Linienführungen oder der Art der Verbreiterung.

Die Belange von Anwohner*innen und der Flächeninanspruchnahme in der Abwägungsentscheidung für eine Vorzugsvariante sollen berücksichtigt werden. Die Bauzeit der temporären Seitenlage beträgt etwa acht Jahre, ohne temporäre Seitenlage ein Jahr weniger Bauzeit. Bei einigen Varianten wird der Radverkehr mit Hilfe von Rampen auf die südliche Seite umgeleitet. Die unterschiedlichen Varianten schließen bestimmte Brückentypen, auch eine Hängebrücke, optisch nicht aus.

Ohne den Bau einer zusätzlichen Rheinquerung zwischen Köln und Bonn würde der Verkehr auf der Rodenkirchener Brücke im Jahr 2030 sogar auf bis zu 158.700 Kfz pro Tag ansteigen. Bereits heute ist die Rodenkirchener Brücke mit durchschnittlich 135.000 Kfz pro Tag zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd und der Anschlussstelle Köln-Poll stark belastet und es kommt im ganzen Kölner Süden beinahe täglich zu Staus. Die Bonner Friedrich-Ebert-Brücke (A 565) wird heute mit durchschnittlich bis zu 105.300 Kfz/24h belastet, im Jahr 2030 wird sich der Verkehr ohne neue Rheinspange auf bis zu 118.900 Kfz/24h steigern.

07.04.2022

 

Vorstellung der Planung zur einer Ansiedlung der Abfallwirtschafts Betriebe AWB im Gewerbegebiet "Am Gold-schmidtshof "       in Immendorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Abfallwirtschafts-Betriebe Köln sollen ihren Standort in der Südstadt an der Altenburger Straße, für die Parkstadt Süd verlassen. Seit zehn Jahren ist sie auf der Suche nach einem Gelände, die Fläche in Immendorf ist die erste, die ernsthaft in Betracht kommt. Im Bebauungsplan des Gewerbegebietes „Am Goldschmidtshof und Im Giesdorfer Grund“ sind die Grundstücksgrößen auf etwa 3000 m² begrenzt. Die AWB will aber eine Fläche von 25000 m². „Es ist noch nichts entschieden“, sagten die Beteiligten.  Seit Mai 2021 ist man in der Planungsphase und auf der Suche nach einem Neuen Standort eines Betriebshofes und Wertstoff-Center im Kölner Süden. 

Die Planung ist in Teilen auf das Gewerbegebiet Immendorf, "Am Goldschmidtshof ", als Standort ausgelegt. Bei der Präsenzveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger von Immendorf und Godorf wurde nun diese Planung eines Betriebshofes und Wertstoff-Center vorgestellt.

 

Der Betriebshof umfasst folgende Gebäude und Anlagen: Büro- und Sozialgebäude mit Einteilungsraum und Lagerflächen, Kleine Fahrzeughalle mit einem Waschplatz. Containerstellflächen.

Nutzerspezifische Anlagen (Rollpacker und Kehrrichtannahme) Winterdienstanlagen (Salzsilo, Soletank und Granulatlager)

 

Das Wertstoff-Center besteht aus den folgenden Gebäuden und Anlagen: Wertstoffhalle mit integrierter Rampe und zwölf Abwurfstellen in Container, auch für Grünabfälle etc. Schadstoff- und Elektroschrottannahmestelle. Kleines Sozialgebäude mit Büro, Pausenbereich und Toilettenanlagen. Lager- und Parkplatzflächen. Die Parkflächen für AWB Fahrzeuge liegen an der Autobahn.

 

Der Bau des modernsten Werkstoff-Centers erfolgt unter Berücksichtigung höchster Ökologischer Standarts (CO²- neutraler Betrieb). Maßnahmen: Begrünung in wesentlichem der westlichen /südlichen Grundstücksgrenzen/ -Flächen (rd. 5.000 m²). Photovoltaikanlage auf Gebäudedächern und Stellplatzdächern (rd. 3.400 m²).  Wärmepumpen als Wärmequelle. Solarthermie zur Erwärmung von Duschwasser. Versickerung von Regenwasser in Mulden und Rigolen. Dachbegrünung (rd. 3.500 m²) zur Verbesserung des Mikroklimas und Sammlung von Regenwasser (Nutzung des Brauchwassers). Die Anordnung der Hallen und Gebäude dient auch als Schallschutz nur für den Lärm von der Autobahn. Und der Aufbau einer E-Lade-Infrastruktur. Recyclingfähige und CO²-neutrale Baumaterialien werden verwendet.

 

Der Betriebshof: Gesamtfläche: rd. 8.600 m² für den Betriebshof Abmessungen der Gebäude Sozialgebäude Betriebshof Länge 35 m x Breite 14 m x Höhe 15 m (3-geschossig). Eine Fahrzeug-/ Waschhalle: Länge 23 m x Breite 12,5 m x Höhe 11 m. Personal und Fahrzeuge Mitarbeitende: 75 Fahrzeuge: rd. 30.

 

Die Gesamtfläche für das Wertstoff-Center beträgt: 16.700 m². Abmessungen der Gebäude Halle Wertstoff-Center. Längsseite 150 m + Kurzseite 37 m x Breite 30 m x Höhe 11,50 m. Die Anzahl der PKW-Anfahrten: 800 - 1.000 pro Tag. LKW-Anfahrten: 10-15 pro Tag.  Wer hinfährt fährt auch zurück, also die Fahrten mal zwei.1620 – 2.030 pro Tag. Personal MA:22 Verwaltung MA:1

Öffnungszeiten Mo-Fr. 08.00-20.00 Uhr, Samstag 08.00-16.00 Uhr.

 

Betriebszeiten Stadtreinigung (Montag-Samstag u. Feiertags)

Frühschicht Anfahrt 05.00-06.00 Uhr, Abfahrt 13.15-15.00 Uhr 

Mo-Fr. 30 Privat-PKW, Sa.-So. und Feiertags rd. 9 Privat-PKW.

Spätschicht Anfahrt 13.00-14.00 Uhr, Abfahrt 22.15-23.00 Uhr       

Mo-So. 7 und Feiertags rd. 7 Privat-PKW.

Nachtschicht Anfahrt 19.30-20.30 Uhr, Abfahrt 03.45-04.30 Uhr

Mo-So. rd. 3 Privat-PKW.

Betriebszeiten Abfallwirtschaft (Montag-Samstag)

Bei einer Bewilligung des Projektes liegt ein Zeitraum von 6 bis 8 Jahren bis zur Inbetriebnahme vor.

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Der Einladung des Bezirksbürgermeisters Manfred Giesen, zur Vorstellung der AWB Planung, waren die Parteien der BV 2 (ohne ein Stimm- und Fragerecht) und die Bewohner von Immendorf und Godorf zur Anhörung mit einer Frageberechtigung gefolgt. Die geladenen Beteiligten der AWB, Herr Peter Mooren und Herr Thomas Enzinger berichteten über die Planung und Beantworteten Fragen und Anregungen zum Projekt der Bürger.

Das Verkehrsproblem mit zusätzlich 1620 - 2030 Fahrzeugen pro Tag zog sich wie ein roter Faden durch die Fragen die von den Anwesenden gestellt wurden. Für Godorf erfolgen zusätzliche Staus und damit verbunden erhöhte Feinstaub und Benzolwerte von VK betriebenen Fahrzeugen bei Ikea-Aktionstagen, Sesonalen Märkten und auf den gestauten Abfahrten der BAB 555. Und in den benachbarten Ortschaften.

Als Antwort soll ein Verkehrsgutachter beauftragt werden, der die Gesamtlage beurteilen soll. Man erhofft sich durch die Entflechtungsstraße von Rondorf nach Immendorf eine Entspannung. Der PKW – LKW Verkehr sollte aus den Immendorfer Straßen ferngehalten werden. Beunruhigend stellte sich der Bezug des Verkehrsaufkommens den zu schützenden Möglichkeiten heranwachsenden und Schulpflichtigen Kindern dar.

An der Fontanestraße/ Claudiusstraße ist ein Spielplatz und ein Vereinsheim  für die Bürger von Immendorf laut Planung erkennbar. Den Bau der Gemein-schaftsanlagen wird auch von den Immendorfer Bürgern gefordert. Zu einer Geruchsbelästigung aus dem Wertstoff-Center wurden weitere Fragen nach Grünschnitt und Hausmüll gestellt. Die Container werden täglich gelehrt und Hausmüll ist dort verboten. Das Bauvorhaben soll streng nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten erstellt werden. Auf Nachhaltigkeit soll auch geachtet werden. Das Grundstück ist noch nicht in AWB Besitz und es besteht auch keine Baugenehmigung zu diesem Standort. Bedingt durch die Grundstückslage gibt es keine Alternative. Es soll kein Gewerbeabfall angeliefert werden.

Der Bezirksbürgermeisters Manfred Giesen wird in einigen Monaten, nach Fortschritt der Planung, die Bewohner von Immendorf und Godorf zu einer weiteren Anhörung einladen.

 

 

 

Auf gute Nachbarschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Manfred Giesen lädt die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH zu einer Informationsveranstaltungen zur geplanten Ansiedlung im Gewerbegebiet Claudiusstraße /Immendorf ein.

Wir laden Sie zu der Präsenzveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein, um am

 

6. April 2022

17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

in der Aula Johannes Gutenberg Realschule

Kuckucksweg 4

50997 Köln-Godorf


über den derzeitigen Stand und die Planung zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Schulgelände die AHA-Regel und Maskenpflicht gilt.

Der Dialog soll die Möglichkeit bieten, Fragen zu beantworten, sowie Anregungen und Hinweise ggf. für das weitere Verfahren zu berücksichtigen.

Gerne können Sie Ihre Fragen schon vorab per E-Mail stellen: dialog@awbkoeln.de

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund.

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH

i.V. Cordula Beckmann

 

Mediensprecherin

Sachgebietsleiterin 010 Unternehmenskommunikation

Maarweg 271

50825 Köln

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Bitte beachten Sie die bei der AWB geltenden Corona Schutzmaßnahmen:

Maskenpflicht: In allen Gebäuden der AWB besteht Maskenpflicht. Bitte achten Sie darauf, eine FFP2 Maske oder medizinische Maske zu tragen. Die Maske ist vor Betreten des Gebäudes aufzusetzen und kann am Platz (Aula) abgenommen werden.

3G: Bitte halten Sie Ihren 3G-Nachweis (über eine vollständige Impfung, Genesung oder einen zertifizierten Test - nicht älter als 24 h) sowie ein Ausweisdokument bereit und beachten Sie die allgemeingültigen AHA-L-Regeln:

Abstand halten (in allen Situationen mind. 1,5 m)
Hygieneregeln beachten (Hände waschen/desinfizieren, Hust-/Nies-Etikette)
Atemmasken (auf allen Betriebsstellen und Fahrzeugen gilt eine Maskenpflicht)
Lüften (Stoßlüften in den Räumen)

Besucher werden gebeten, sich beim Empfang anzumelden.

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
 

24.03.2022  Die StEB Köln sanieren und bauen weitere Kanäle in Godorf.         Auf der Immendorfer Straße in Godorf wird ein Teilstück des Regenwasserkanals ausgetauscht. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Umwelt und zur Sicherstellung der uneingeschränkten Funktionstüchtigkeit der Straßenentwässerung. Die vorhandenen Sickergruben zur Straßenentwässerung in der Immendorfer Straße, im Bereich der Autobahnunterführung A555, entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik und müssen zurückgebaut werden. Als Ersatz erfolgt der Neubau eines Stauraumkanals mit Pumpenschacht und Druckrohrleitung zur Ableitung des Niederschlags-wassers. Zur Optimierung der Straßenentwässerung wird abschnittsweise ein neuer Regenwasserkanal gebaut und über einen Pumpenschacht und einer Druckrohrleitung an die vorhandene Kanalisation angeschlossen. Die Straßenab-läufe werden an vorhandener Stelle erneuert. Die Baustelle wurde am 07.03.2022 eingerichtet und wird am 30.11.2022 abgeschlossen.

08.03.2022  Herr Oliver Kehrl MdL hatte am 3.März 2022 11:00 in der Kleins Backstube in Rondorf, Rodenkirchener Straße 150 ein Treffen mit der Goding E.V. vorgeschlagen. Anwesend waren Herr Kehrl, Frau Ross-Belkner, Frau Felten, Theo Krümmel und Frau Seel. Den Vorstandsmitgliedern der Goding war die persönliche Meinung, die auch von den Godorfer Mitbürgern vertreten wurde, sehr wichtig.

Hierbei ging es um „was für Fragen gibt es, welche Ängste / Probleme bestehen, was kann verbessert werden, usw.“ Folgende Themen wurden angesprochen:

- mit Godorf kann man es ja machen.

- Ansiedlung und Folgen des Verkehrsaufkommen der Fa. Steil im Godorfer Hafen.

- Shell (insbesondere Verlegung der Zu- und Ausfahrt von Tankfahrzeugen)

- A555 (Eine durchgehende Lärmschutzwand für Godorf Nord-Süd, usw.)

- Hundefreilauffläche / Fehlende Begegnungsstätten.

- Restorant-Betriebe, Hotels sind für Besucher geschlossen. Veranstaltungsräume    in den Schulen und Kirche müssen angemietet werden. Es bleibt nur noch die         Kellerbar im heimischen Viertel.

- Sürther Aue Naturschutzgebiet Pflege durch BUND und NABU.

- Trödelmärkte. Wildes Parken wird zurzeit gefördert, da der Veranstalter vom Ikea     Trödelmarkt 2 EURO Parkgebühr auf dem Ikea Gelände abkassiert.

- Straßen Zustand und Parken auf den Godorfer Strassen.

- Rheinspange 553 kommender Ausbau Wo?

- Bahnbrücke über den Rhein über die Sürther Aue, Godorf nach Niederkassel??

- Der Bahnhof Godorf, Zustand, Sauberkeit und Wandalismuss. Sicherheit ?

- Bolzplatz hinter der Kirche.

- ein Fest und evtl.finanzielle und sonstige Unterstützung durch „sie“ für uns und Vereine.

- Gewerbegebiet Immendorf, (Am Goldschmidtshof / Am Giesdorfer Grund) und der Plan einen Teil vom den Betriebshof der AWB von der Altenburger Str., die Stadtreinigung und der Winterdienst sollen dort hinziehen. Und ein modernes AWB-Wertstoffcenter soll auf diesem Gelände angesiedelt werden.

Jeder freut sich, jetzt fahren wir nicht mehr nach Gremberg zum Werstoffcenter.

Der Lärm und Gestank sind aber keine Freunde der Immendorfer / Godorfer Anlieger !!

08.02.2022        Die Beschilderung der "Radregion Rheinland" ist am Kreuzungspunkt 75,  L-300 / Mühlenhof, der Zufahrt zum Godorfer Hafen wieder montiert worden.

Seit Beginn der Beschilderung von der Aktion Radregion Rheinland im Jahre 2012 wurden auch an diesem Kreuzungspunkt die Hinweisschilder montiert. Aber nach 2 Wochen hatte jemand die Schilder demontiert und an dem Shell Zaum abgelegt. Nach 3 Wochen waren diese verschwunden. Ob der gestoppte Hafenausbau daran schuld war. Aber die HGK wollte keinen Rad- und Fußgängerverkehr im Hafengebiet, da der Leinpfad nach ihren Aussagen, zum HGK Gelände gehört. Deshalb wurde auch ein Radtourenplan, der am Rheinufer über den Leinpfad durch den Godorfer Hafen zur L-300 führte verändert. Es wurden auch Markierungspunkte und die Beschilderung verändert oder entfernt.

Durch die Bau- und Betriebsgenehmigung der Firma Steil hat die Bezirksregierung Köln, nach diversen Einsprüchen von der Goding, eine Vorschriftsmäßige Beschilderung zur Sicherung der Radfahrer und Fußgänger von und zum Rheinufer als zusätzliche Auflage angeordnet. Kurios ist auch, das auf am Kreuzungspunkt L-300 / Mühlenhof eine im Rohbau erkennbare Lichtzeichen-anlage (heutiges HGK Industriedenkmal), bestehend aus 3 Metallgrundpfählen (wenige Tage vor dem Gerichtsentscheid zu der Aufhebung des Godorfer Hafenausbaues) sehr schnell erbaut wurde. Zuständig für die Stadt Köln und die ehemaligen Strassen NRW war der Herr Polier.                          "Hilfst du dem Polier dann Hilft er dir."  Aber eine Beleuchtung an dem Fahrrad- und Fußgängerüberweg der Kreuzung L-300 / L-186 Bunsenastrasse, die täglich bis zu 800 LKW  mit Mineralölprodukten befahren wird, ist Finanziell für Godorf nicht tragbar! Trotz einer modifizierten Lichtzeichenanlage ist diese Kreuzung ein Unfallschwerpunkt in der Kölner-Polizeistatistik. Auch dieser Streckenverlauf gehöhrt zur unsicheren Radregion Rheinland! Entlang der (L-300) Industriestrasse sind sämtliche Strassenkreuzungen "mit" und "ohne" Lichtzeichenanlage in Köln beleuchtet, nur in Godorf nicht!

 

#MemRädcheOpJöck*

Herzlich willkommen in der Radregion Rheinland!

Wir haben euch hier die schönsten Radwege und die wichtigsten Tipps für eure Radtour im Rheinland zusammengestellt. Orientiert euch mit Hilfe der Karte im Tourenportal, lasst euch inspirieren durch die Besonderheiten am Wegesrand und erhaltet viele Ideen für eure nächste Fahrradtour in der Region rund um Köln und Bonn. Wir wünschen euch viel Spaß beim Stöbern!

* Mit dem Fahrrad unterwegs ACHTUNG! Aufgrund des starken Hochwassers im vergangenen Sommer sind bestimmte Radwege in der Radregion Rheinland beeinträchtigt und zum Teil nicht befahrbar. Informationen hierzu findet Ihr auf den jeweiligen Seiten der Radtouren.

27.01.2022  Die Grundlage für den Bau und Betriebsgenehmigung der Firma Steil im Godorfer Hafen besteht aus Verordnungen und Gutachten der beteiligten Organe.  Die Bezirksregierung Köln hat den Genehmigungsbescheid vom 29. Dezember 2021, Az.: 52.03.01-0040/18/11.0-Schn/Th der Firma Steil erteilt.

 

Zur Information der betroffenen Godorfer Bürger einige Auszüge aus der Genehmigung. Maßnahmen mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden. Um die diffusen Staubemissionen bei Brennschneidetätigkeiten unter „freiem Himmel“ sowie bei der Zerkleinerung gefährlicher Schrotte mittels Schrottschere zu minimieren, sind diese Arbeitsbereiche zusätzlich mit Absaug- und Filtereinrichtungen auszurüsten. Zudem ist der Ausgangsbereich der Schrottschere beim Betrieb als IED-Anlage einzuhausen.

Das Brennschneiden von Schrotten mit Anhaftungen, die zusätzliche Emissionen verursachen können, ist nicht zulässig. Das Brennschneiden außerhalb der Brennschneideboxen ist nur zulässig für Teile, die aufgrund ihrer äußeren Abmessungen nicht in die Brennschneideboxen passen oder die aufgrund ihres Gewichts nicht in diese eingelegt werden können, und darf nur in Verbindung mit einer geeigneten Abgaserfassungseinrichtung durchgeführt werden. Die Abgaserfassung ist technisch so auszulegen (Absaugleistung, Konstruktion und Größe des Absaugtrichters), dass strömungsdynamisch sichergestellt ist, dass der größte Teil der Abgase erfasst wird und Brennschneideemissionen von außerhalb des Betriebsgeländes nicht sichtbar wahrgenommen werden können. Hierzu ist der Absaugtrichter - manuell oder durch technische Vorkehrungen - dicht an die Brennschneidequelle zu führen. Der Trichter ist so zu konstruieren, dass mit Ausnahme einer Öffnung für die Brennschneidelanze der Trichter mit dem Schneidgut weitestgehend abschließt. Bei der Erfassung der Brennschneidemissionen sind außerdem die Einflüsse durch Windsituationen soweit möglich zu reduzieren. Entsprechende Windschutzmaßnahmen müssen so ausgeführt werden, dass die Emissionsquelle in der Höhe sowie in der seitlichen Ausdehnung jeweils mindestens um 1 m überdeckt wird. Die erfassten Brennschneideemissionen sind einer geeigneten Abgasreinigungseinrichtung (EQx) zuzuführen.

Für Brennschneidetätigkeiten außerhalb der Brennschneideboxen gilt darüber hinaus, dass bis zu einer Materialstärke von 30 mm maximal 3 Brennlanzen und bei einer Materialstärke von 90 mm nur eine Brennlanze betrieben werden darf und eine Betriebszeit je Brennlanze von 48 h/Woche nicht überschritten werden darf. Bei Materialstärken > 90 mm ist die Betriebszeit der Brennlanze im Verhältnis entsprechend zu reduzieren. Die Abluftreinigungsanlagen der eingehausten Brennschneideplätze sowie die unter Nebenbestimmung Nummer 31. aufgeführte Abgasreinigungseinrichtung sind so zu betreiben, dass die Massenkonzentration des nachstehend genannten Stoffes im Abgas der Quellen folgenden Emissionswert nicht überschreitet: Gesamtstaub 5 mg/ m3

 

An der Werksausfahrt sowie an der T-Kreuzung Mühlenhof (Eisenbahnbrücke) sind jeweils die Verkehrszeichen  (Achtung Radverkehr) mitsamt dem Verkehrszeichen (kreuzender Radverkehr von links und rechts) aufzustellen. Die Fahrer sind auf diese Situation hinzuweisen. Die derzeitige Verkehrssituation wird für Fahrradfahrer und Fußgänger durch zusätzliche Beschilderungen verbessert. Der direkte Zugang zum Rhein bleibt Fußgängern und Radfahrern erhalten.

 

Anlagensicherheit: Für die Flüssiggasverladung an den Verladestellen S10 und S20 (Schiffsanlegestelle 15 und 16) betragen die Abstände für Gase der Klasse 2 ADN 50 m. Der Abstand wurde gemäß § 34 Absatz 4 AHVO NRW auf 30 m verkürzt. Innerhalb dieser Abstände dürfen keine Zündquellen vorhanden sein und keine Unbefugten beim Laden und Löschen aufhalten. Die Abstände sind einzuhalten.

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Im vertiefenden TÜV® Gutachten zur Verträglichkeit der Planungen „BAB 553 - Neue Rheinspange zwischen Köln und Bonn“ mit den umliegenden Betriebsbereichen* unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie. Wurden neben den Betriebsbereichen der Evonik Operations GmbH, der Basell Polyolefine GmbH und der Thermischen Rückstandsverwertung GmbH & Co. KG (TRV) auch die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) untersucht. Die HGK unterliegt zwar nicht der Seveso-III-Richtlinie, weist jedoch nach Einschätzung des Gutachters vergleichbare Gefahren-potentiale auf. Das Konfliktpotenzial wurde mit der Maximalwertung zehn bewertet.

4.3 Vergleichbare, nicht der Seveso-III-Richtlinie unterliegende Tätigkeiten

4.3.1 Häfen und Güterverkehr Köln AG

Der Bereich Infrastructure an Maintenance der HGK-Gruppe bildet keinen Betriebsbereich nach § 3 (5a) BImSchG, so dass aus formalen Gründen ein angemessener Abstand nach Leitfaden KAS 18 nicht auszuweisen ist.  Allein zur groben Abschätzung des tatsäch-lichen Gefahrenpotentials sei auf durch den TÜV NORD für technisch ähnliche Situationen innerhalb von Betriebsbereichen nach den Vorgaben des Leitfadens KAS 18 ermittelte Abstandswerte zurückgegriffen. 

Für das Gefahrenpotential Brand werden bei den für den Betrieb der HGK-Gruppe anzusetzenden Einzelmengen und den umgeschlagenen Stoffen bei rein passiver Lagerung im Allgemeinen Abstandswerte von 50 bis 100 Meter ermittelt; bei Umpumpvorgängen (Tankschiffentleerung) bis 200 Meter, Analog werden für das Gefahrenpotential Explosion Abstandswerte von etwa 150 Meter ermittelt.

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Wenn an der Umschlaganlage der Fa. Basell Schiffe oder Schubverbände mit einer Länge von über 110 m anlegen, liegt die wasserseitig einzuhaltende Sicherheitszone um das Wasserfahrzeug herum außerhalb der Mietgrenze der Fa. Basell. Somit muss sich in diesem Fall die Fa. Basell nach den Umschlagsaktivitäten der Fa. Steil richten. Die Firmen Basell und Steil stimmen ihre Umschlagsaktivitäten ab, unter der Prämisse, dass der Umschlag der Antragstellerin Vorrang hat.

Auch werden explosionsfähige Stoffe in der geplanten Anlage der Firma Steil nicht angenommen. Auswirkungen ausgehend von der Firma Steil auf benachbarte Betriebsbereiche können daher ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko besteht immer.

Der Gasschutzzaun muss nicht aufgrund der Ansiedlung der Fa. Steil verlängert werden, sondern aufgrund der räumlichen Ausdehnung der Umschlagsaktivitäten der Fa. Basell. Die Längen der Schiffe/Verbände mit über 110 m, die bei der Fa. Basell umschlagen, haben sich  vergrößert. Dann ist der Gasschutzzaun in seiner Ausdehnung zur Absicherrung nicht mehr Ausreichend. Dann folgend dem Slogen "Et hät noch emmer jod jejange". Ob das der Bezirksregierung schon aufgefallen ist.

Die Mitteilungspflicht über den Betrieb des Schienenbrechers wurde geändert, dass lediglich gegenüber der zuständigen Überwachungsbehörde eine Mitteilung erfolgen muss. Zur Information der Öffentlichkeit hat sich die Firma Steil dem Bezirksbürgermeister von Rodenkirchen verpflichtet, den Betrieb frühzeitig bekannt zu geben.

 

Staubniederschlagsmessungen mittels Beurteilungspunkte von Godorf und Langel.

27. Nach Erreichen eines ungestörten Dauerbetriebes, jedoch frühestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der von der Genehmigung umfassten Anlage sind durch ein sachver-ständiges Messinstitut an den nachstehenden Beurteilungspunkten in Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde Staubniederschlagsmessungen mittels Bergerhoffverfahren vorzunehmen und die Gehalte von Blei, Cobalt, Chrom, Kupfer, Nickel und Vanadium im Staubniederschlag nach VDI 2 zu bestimmen.

Beurteilungspunkte (BP) Die tatsächlichen Messpunkte sind in Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde so zu wählen, dass sie im Bereich der Beurteilungspunkte BP 1 und BP 2 liegen.

BP 1 Kreuzungsbereich Godorfer Hauptstraße / Im Vogelsang, Godorf

BP 2 Campingplatz, Langel

MP 1 (Steil) Verbleibende Grünfläche westlich der Trockenlegungshalle

MP 2 (Steil) Gelände unterhalb der südöstlichen Grundstücksgrenze

Die Messdauer beträgt mindestens sechs Monate und soll den Wechsel der Jahreszeiten umfassen (01.01. bis 30.06. oder 01.07. bis 31.12.). Die Auswertung der Messdaten ist monatlich vorzunehmen.

 

ImmissionsschutzGeräuschemissionen und -immissionen

Die von dieser Genehmigung erfasste Anlage ist schalltechnisch so zu errichten und zu betreiben, dass die Geräuschimmissionen der gesamten Anlage folgende Immissionswerte, gemessen jeweils 0,50 m vor geöffnetem, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster (von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen) an den nachfolgend aufgeführten Immissionsorten (IO) nicht überschreiten:

Immissionsort Immissionswerte dB(A)] tagsüber

IO 1: Godorfer Hauptstraße 27,      DG    47

IO 2: Godorfer Hauptstraße 26-28, DG    47

IO 3: Pierstraße 12,                         DG    56

IO 4: Godorfer Hauptstraße 102,    DG     49

IO 5: Mühlenhof (Godorfer Hafen),1. OG  57

gemessen und bewertet nach der TA Lärm.

Als Tagzeit gilt die Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr.

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen an den vorgenannten Immissionspunkten die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten.

Spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme und Erreichen eines ungestörten Betriebes der Anlage ist die Einhaltung der festgesetzten Immissionswerte an den genannten Immissionsorten durch Messung nachzuweisen. Die Messung und Bewertung der Geräuschimmissionen haben insbesondere nach dem Anhang der TA Lärm von einer nach Landesrecht gemäß § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messstelle zu erfolgen. Über das Ergebnis der Messung sowie die zum Zeitpunkt der Messung herrschenden Bedingungen ist von der Messstelle ein Bericht nach TA Lärm anzufertigen. Dieser Bericht ist spätestens 4 Monate nach Inbetriebnahme der beantragten Anlage der zuständigen Überwachungsbehörde unter dem Aktenzeichen dieses Genehmigungsbescheides zu übersenden. Für die Messung darf keine Messstelle beauftragt werden, die bereits im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens für die Antragstellerin tätig war.

Bei Verladevorgängen ist das Verdichten von Schrotten durch Stoßen oder Fallenlassen mit Baggergreifern, Hilfsgewichten oder sonstigen Hilfsmitteln nicht zulässig. Verdichtungsvorgänge können nur in der Weise vorgenommen werden, indem die Schrotte mittels Baggergreifer oder verwendetem Hilfsmittel durch reine Druckausübung verdichtet werden, wobei der Baggergreifer bzw. das Hilfsmittel zuvor auf der Schrottoberfläche aufzusetzen ist.

15.01.2022

Edward Jenner verhalf der Pockenimpfung zum Durchbruch. Weil der Impfstoff pockenkranken Kühen entnommen wurde, zeichnete der Karikaturist James Gillray den britischen Arzt 1802 als Übeltäter, der seinen Patienten Ungeheuer in den Leib spritzt.

 

 

Plötzlich wachsen der Frau zwei Hörner, sie durchbohren ihre Stirn. Panisch reißt sie die Arme zum Himmel. Auch den anderen, die neben ihr stehen, ergeht es nicht viel besser: Kleine, braune Kühe springen aus ihren Ohren, sie kämpfen sich aus den menschlichen Körpern, durchstoßen dabei Oberarme, Nasen und Wangen. Es ist eine grausige Szene, die der britische Künstler in einer seiner Karikaturen einfing: Eigentlich waren die Menschen gekommen, um sich gegen die gefährlichen Pocken zu schützen. Um sich, wie es in der Zeichnung heißt, "kuhwarmen" Impfstoff verabreichen zu lassen. Doch dann scheint der Wirkstoff in ihrem Körper sein Unwesen zu treiben, er macht den Menschen zum Rindvieh-.      

Damals wurde die Narbe der Pockenimpfung als „Teufelszeichen“ interpretiert und eine Erkrankung als „gottgegebenes Schicksal“ angesehen. In dieser  Zeit gab es auch tatsächlich schwere Nebenwirkungen, weil durch die nicht ausreichend gereinigten Impfspritzen manchmal unerkannt Syphilis an Kinder übertragen wurde.

 

Schon im 19. Jahrhundert wurde in Deutschland über eine Impfpflicht und über Nebenwirkungen des Impfens diskutiert. Kriegsgefangene im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 wurden vorübergehend fast 400 000 französische Gefangene in Deutschland festgehalten. Bis zu 19 000 davon waren in Köln stationiert. Die Kölner Bürger unternahmen Ausflüge in die Gefangenenlager und bezahlten Eintritt, um die fremden Truppen sehen zu können. Über diesen intensiven Austausch wurde aber auch das Pockenvirus übertragen, das sich in den Gefangenenlagern und dann in der Stadt Köln ausbreitete. Die Behörden appellierten daraufhin an die Bevölkerung, sich "auf der hiesigen Impfanstalt" impfen zu lassen oder ihre früheren Impfungen aufzufrischen. Der Stadtrat musste jedoch feststellen, dass die Kölner trotz der Epidemie eine "unverantwortliche Gleichgültigkeit" an den Tag legten. "Zwischen zwei Uebeln" sei stets das kleinere zu wählen, so ein Arzt. Insgesamt fielen der Pockenepidemie 1871 in Köln knapp 1500 Menschen zum Opfer. 

14.01.2022

Ein Bericht von Ulrike Süsser für den Kölner Stadtanzeiger.

07.01.2022  Die Historie zur Planung des Neuen Edeka-Marktes in Godorf vom 1. Juni 2018.  Die Pressemitteilung von Gerd Koslowski, EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH: Voraussetzungen für neuen EDEKA in Godorf geschaffen. Moers / Köln, 28. Mai 2018. Die EDEKA Rhein-Ruhr plant den Neubau eines modernen EDEKA-Marktes in Köln-Godorf, Godorfer Hauptstraße 6, und hat dafür nun wichtige Voraussetzungen geschaffen. Der bisherige Markt war Ende 2017 aufgrund seines baulichen Zustands geschlossen worden.

Eine Modernisierung des Marktes wird möglich, weil sich die EDEKA mit dem Nachbarn Shell über die Nutzung einzelner Grundstücksflächen auf dem Gelände des zukünftigen Marktes verständigen konnte. „Allen, die dazu beigetragen haben, danken wir. EDEKA Rhein-Ruhr und Shell haben eine Vereinbarung getroffen, die uns langfristig Sicherheit für die Nutzung des gesamten Areals bietet“, EDEKA Rhein-Ruhr, "Der Supermarkt soll eine zeitgerechte und attraktive Verkaufsfläche aufweisen, auf der Frische, Qualität und Service mit einem breiten Sortiment im Vordergrund stehen werden. Damit kann die Nahversorgung der Anwohner im Stadtteil langfristig gesichert werden"                  Wie in der Planungvorlage könnte der neue Edekamarkt in Godorf aussehen ?

06.01.2022

Der Godorfer Edeka-Markt mit einem schnellen Abriss. Seit dem 03.01.2022 laufen die Abriss-arbeiten. Der veraltete Markt wird nun zeitnah abgerissen um Platz für ein modernes Edeka Einkaufs-zentrum zu schaffen.

04.01.2022  Ein von einigen Autofahrern gern genutzter Schleichweg zur Umfahrung von Staus auf der Godorfer Hauptstraße ist gesperrt. Auf drängen des Goding Vorsitzenden hat die Stadtver-waltung die als Schnellverbindung genutzte Hundewiese am Amselweg mit großen Baumstämmen am Strassenrand abgesichert. So das von der Otto-Hahn-Strasse Fahzeuge noch auf das Gelände fahren könnten, aber keinen Zugang mehr zur Strasse durch die befestigten Baumstämme erreichen.

03.01.2022  Theo Steil erhält Genehmigungs-bescheid für den Standort Köln-Godorf.

Die Bezirksregierung Köln hat der Firma Theo Steil GmbH die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Verwertung von Metallschrott und gefährlichen Abfällen im Godorfer Hafen genehmigt. Am 3. Januar 2022 wurde der Antragstellerin der Genehmigungsbescheid zum immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahren überreicht. Weiterhin wurde ihr die wasserrechtliche Erlaubnis für die beantragte Einleitung von gereinigtem Niederschlags- und gereinigtem Abwasser in den Rhein erteilt. Die in beiden Verfahren eingegangenen zahlreichen Einwendungen wurden in dem Genehmigungs- bzw. Erlaubnisbescheid einer abschließenden Wertung zugeführt. Die erteilten Bescheide bilden für die Firma Theo Steil die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb der beantragten Anlage. Die beiden Bescheide können ab dem 04.01.2022 bis einschließlich zum 18.01.2022 im Internet unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/52_53_industrieanlagen_genehmigungsverfahren/bekanntmachungen_koeln/index.html bzw. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_abwassereinleitung/index.html oder bei den Auslegungsstellen jeweils nach Terminabsprache eingesehen werden. Näheres kann der heutigen öffentlichen Bekanntmachung, erschienen im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, in den Tageszeitungen sowie auf der Homepage der Bezirksregierung Köln, unter den o.g. Adressen entnommen werden.

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